Urteil Kein EU-Bio-Siegel für Halal-Fleisch
Luxemburg · Fleisch aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung darf in der EU nicht das Bio-Gütesiegel tragen. Solche Schlachtmethoden erfüllen nicht die höchsten Tierschutzstandards, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern urteilte.
26.02.2019
, 20:35 Uhr
Hintergrund des Falls war ein Rechtsstreit in Frankreich. Eine Tierschutzorganisation wollte dort erreichen, dass als „halal“ – also nach islamischen Regeln – gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Die EU-Richter argumentierten, dass in den EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele.