Urteil Kein EU-Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Luxemburg · Fleisch aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung darf in der EU nicht das Bio-Gütesiegel tragen. Solche Schlachtmethoden erfüllen nicht die höchsten Tierschutzstandards, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern urteilte.

Hintergrund des Falls war ein Rechtsstreit in Frankreich. Eine Tierschutzorganisation wollte dort erreichen, dass als „halal“ – also nach islamischen Regeln – gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Die EU-Richter argumentierten, dass in den EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele.

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