Mindestlohn Kein Anspruch bei Schnupper-Praktika

Erfurt · Für Schnupper-Praktika zur Berufsorientierung wird auch dann kein Mindestlohn fällig, wenn diese wegen zwischenzeitlichen Urlaubs oder Krankheit länger als drei Monate dauern. Solche Praktika könnten um die Unterbrechungszeit verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein Zusammenhang bestehe, entschied das Bundesarbeitsgericht gestern.

Wichtig sei jedoch, dass die Höchstdauer von drei Monaten eingehalten werde.

(dpa)
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