Kaum Absicherung in Minijobs

Berlin · Nur knapp jeder fünfte gewerbliche und etwa jeder siebte private Minijobber zahlt in die Rentenversicherung ein. Die übrigen verzichten auf wichtige Leistungen der Altersvorsorge.

 Viele Putzkräfte arbeiten nur als Minijobber – und sind oft nur schlecht abgesichert. Foto: dpa

Viele Putzkräfte arbeiten nur als Minijobber – und sind oft nur schlecht abgesichert. Foto: dpa

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Nur die wenigsten Minijobber sorgen für ihr Alter vor. Nicht einmal jeder fünfte geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich ist rentenversichert. Von den Minijobbern in Privathaushalten zahlt nur etwa jeder Siebte in die Rentenkasse ein. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Den Daten zufolge waren Ende Juni lediglich 17,9 Prozent der Minijobber in Betrieben rentenversichert. In den Privathaushalten waren es nur 14,2 Prozent. "Wenn im Umkehrschluss über 82 Prozent der Minijobber im gewerblichen und fast 86 Prozent im privaten Bereich ohne Rentenversicherung sind, dann kann von einer Altersvorsorge keine Rede sein", sagt die grüne Sozialexpertin Brigitte Pothmer .

Dabei wollte der Gesetzgeber die Alterssicherung von geringfügig Beschäftigten eigentlich stärken. Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobs, die neu abgeschlossen oder geändert werden, im Grundsatz rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, der Arbeitgeber bezahlt weiter einen Pauschalbetrag von 15 Prozent in die Rentenkasse, während der Arbeitnehmer die Differenz zum geltenden Rentenbeitrag von seiner Entlohnung drauflegt. Gegenwärtig sind das 3,7 Prozent. Allerdings kann sich der Minijobber per Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Und davon wird in zunehmendem Maße Gebrauch gemacht. Waren Ende Juni 2015 noch 19,6 Prozent "neuen" Minijobber im gewerblichen Bereich rentenversichert, so sind es laut Bundesregierung aktuell noch 19,3 Prozent. Im Bereich der Privathaushalte ging die Quote im selben Zeitraum von 17,4 auf 16,3 Prozent zurück.

Zwar lassen sich mit den Rentenbeiträgen für Minijobs nur sehr geringe Renten erzielen. Geringfügig Beschäftigte haben dadurch aber auch ein Anrecht auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer zum Beispiel vorher einen versicherungspflichtigen Vollzeitjob hatte, dem bleibt der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten. Auch würden Ehepartner eine Witwenrente bekommen. Zudem sind medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen mitversichert. Darüber hinaus berechtigt die Beitragszahlung zu einer staatlich geförderten Riester-Rente.

Aus Sicht Pothmers ist die mangelnde soziale Absicherung im Alter aber nicht das einzige Problem bei den Minijobs. "Im gewerblichen Bereich bilden sie anders als erhofft keine Brücke in reguläre Beschäftigung".

Die Grünen fordern deshalb eine grundlegende Reform. "Anstatt problembehaftete Minijobs zu fördern, müssen wir existenzsichernde Arbeitsplätze fördern", erklärte Pothmer.

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