Jeder Arbeitnehmer hat Recht auf Urlaub

Wann verfällt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers? Wie viel Urlaub steht 450-Euro-Kräften zu? Kann man sich Urlaub wahlweise auch auszahlen lassen? Diese und andere Fragen rund um das Thema Urlaub im Arbeitsverhältnis standen im Mittelpunkt einer Telefonaktion. Samia Wenzl von Arbeitskammer des Saarlandes beantwortete die Fragen der Anrufer.

Ich beginne demnächst eine Arbeit auf 450 Euro-Basis, zweimal pro Woche jeweils vier Stunden, und soll laut Arbeitsvertrag nur acht Tage Urlaub im Jahr erhalten. Steht mir nicht mehr Urlaub zu?

Der Mindesturlaubsanspruch beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, dies entspricht vier Wochen pro Jahr. Auf diesen Mindesturlaub haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch, also auch geringfügig Beschäftigte, die auf 450-Euro-Basis arbeiten. Arbeiten Arbeitnehmer allerdings nicht an allen sechs Werktagen in der Woche, sondern beispielsweise wie Sie nur an zwei Tagen in der Woche, haben Sie zwar ebenfalls einen Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr, vergütet werden in dieser Zeit aber nur die ausgefallenen Arbeitstage, in Ihrem Fall also acht Tage.

Für mich stellt sich derzeit die Frage, ob ich das Angebot meines Arbeitgebers, mir den Urlaub dieses Jahr wegen eines Großauftrages auszahlen zu lassen, anstatt ihn in Freizeit zu nehmen, annehmen soll. Da ich derzeit finanziell angeschlagen bin, käme mir eine solche Vorgehensweise entgegen. Aber ist sie überhaupt rechtmäßig?

Nein, Urlaub dient der Erholung und muss daher durch Freistellung gewährt werden. Eine Ausnahme sieht das Bundesurlaubsgesetz nur für den Fall vor, dass der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Freizeit genommen werden konnte, beispielsweise krankheits- oder betriebsbedingt. In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs.

Schon zu Beginn des Jahres hatte ich für August zwei Wochen Urlaub beantragt und genehmigt bekommen. Im Juni erhielt ich dann die Mitteilung, ich müsse meinen Urlaub verschieben, da Kollegen mit schulpflichtigen Kindern Vorrang genießen. Stimmt das?

Zwar haben Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern grundsätzlich vorrangig einen Anspruch auf Urlaubsgewährung in den Schulferien, da das Bundesurlaubsgesetz den Arbeitgeber verpflichtet, soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, jedoch kann andererseits bereits genehmigter Urlaub nicht einfach widerrufen werden. Eine Verschiebung Ihres bereits genehmigten Urlaubs ist somit nur mit Ihrem Einverständnis möglich.

Während meines Urlaubs erkrankte ich so heftig, dass ich einen Arzt aufsuchen musste und an Erholung nicht mehr zu denken war. Zählen diese Krankheitstage gleichwohl als Urlaubstage?

Urlaub dient der Erholung, so dass der Urlaubszweck nicht erreicht werden kann, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Allerdings müssen die Krankheitstage durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, um eine Anrechnung dieser Tage auf den Urlaub zu verhindern.

Mein Arbeitsverhältnis begann am 1. August 2016. Bis wann muss ich den Urlaub für 2016 genommen haben, um nicht einen Verfall zu riskieren?

Besteht das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr noch keine sechs Monate, entsteht für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, in Ihrem Fall also auf fünf Zwölftel, und damit knapp die Hälfte des Jahresurlaubs. Da Sie die gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Wartezeit im laufenden Jahr 2016 nicht erfüllen, können Sie diesen Teilurlaub auf das ganze folgende Kalenderjahr übertragen lassen.

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