Ja zu Reform des Insolvenzrechts

Berlin · Der Bundestag hat das Insolvenzrecht für Konzerne reformiert. Mit der am Freitag verabschiedeten Neuregelung soll die Abwicklung der Einzelfirmen eines zahlungsunfähigen Konzerns zentralisiert werden, um die Chance zur Sanierung der Tochterbetriebe zu erhöhen. Alle Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Außerdem kann das Insolvenzgericht einen "Verfahrenskoordinator" berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.

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