Insolvenz-Gnadenfrist für Unternehmen in Hochwassergebieten
Berlin · Unternehmen, die wegen der Unwetter der vergangenen Wochen in Existenznot geraten sind, müssen eine Insolvenz nicht wie üblich binnen drei Wochen anmelden - sie bekommen dafür einen Aufschub. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass sie bis Ende des Jahres Zeit bekommen, bestätigte ein Ministeriumssprecher einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Er solle kurzfristig verabschiedet werden.
"Die Unternehmen benötigen jetzt Zeit", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ) der Zeitung. Die übliche Pflicht, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, sei "in dieser besonderen Situation hinderlich". Bis Ende des Jahres müssen betroffene Betriebe aber ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen.