Musikindustrie IHK: Bei Fastnachtfeiern an die Gema denken
Saarbrücken · Für das Abspielen von Musik während einer Fastnacht-Veranstaltung ist Gema-Gebühr fällig. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland hin.
24.02.2019
, 20:31 Uhr
Weitere Informationen: www.saarland.ihk.de, Kennzahl 9.129