Musikindustrie IHK: Bei Fastnachtfeiern an die Gema denken

Saarbrücken · Für das Abspielen von Musik während einer Fastnacht-Veranstaltung ist Gema-Gebühr fällig. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland hin.

Weitere Informationen: www.saarland.ihk.de, Kennzahl 9.129

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort