immo Hoher Wasserverbrauch muss geprüft werden
Rostock · Tritt in einer Wohnung plötzlich ein ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch auf, dann kann der Vermieter nicht automatisch den angefallenen Betrag von den Mietern verlangen. Er muss erst prüfen, ob der höhere Verbrauch andere Gründe haben kann.
18.10.2018
, 20:23 Uhr
Das urteilte das Landgericht Rostock. Im konkreten Fall gab es „Mängel der Toilettenspülung“. Der Mehrverbrauch war infolge vom Vermieter zu tragen. (AZ; 1 S 198/16)