immo Hoher Wasserverbrauch muss geprüft werden

Rostock · Tritt in einer Wohnung plötzlich ein ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch auf, dann kann der Vermieter nicht automatisch den angefallenen Betrag von den Mietern verlangen. Er muss erst prüfen, ob der höhere Verbrauch andere Gründe haben kann.

Das urteilte das Landgericht Rostock. Im konkreten Fall gab es „Mängel der Toilettenspülung“. Der Mehrverbrauch war infolge vom Vermieter zu tragen. (AZ; 1 S 198/16)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort