Kommentar Lieber die große Korrektur

Saarbrücken · Die beiden Kläger haben zwar verloren, aber in der Sache viel erreicht. Das Finanzministerium ist mit seiner hanebüchenen Blockade-Strategie in wichtigen Punkten gescheitert. Das Gericht hat das Kleinrechnen einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten über die Anrechnung ders Grundfreibetrags untersagt.

Hoffnung auf die Saarländer im Streit um Doppelbestuerung von Renten
Foto: Robby Lorenz

Auch kann die Finanzverwaltung nicht mehr einfach behaupten, dass es keine Doppelbesteuerung gebe. Davor warnen die Bundesrichter ausdrücklich.