Luftreinhaltung Hamburg macht mit Fahrverbot ernst

Hamburg/Düsseldorf · Hamburg hat erstmals Dieselfahrverbote kontrolliert. Die Deutsche Umwelthilfe erhöht den Druck auf die NRW-Landesregierung.

 Polizisten kontrollieren in der Plöner Straße einen Lastwagenfahrer auf die Einhaltung des Dieselfahrverbotes.

Polizisten kontrollieren in der Plöner Straße einen Lastwagenfahrer auf die Einhaltung des Dieselfahrverbotes.

Foto: dpa/Bodo Marks

Drei Wochen nach Inkrafttreten der bundesweit ersten Dieselfahrverbote zur Luftreinhaltung in Hamburg hat die Polizei eine erste Großkontrolle durchgeführt. Beamte richteten am Donnerstagvormittag im Bereich der Stresemannstraße im Bezirk Altona in beiden Fahrtrichtungen Kontrollpunkte ein. Auf gut anderthalb Kilometern dieser stark befahrenen Ost-West-Verbindung dürfen seit Anfang des Monats nur noch Diesel-Lkw fahren, die die Euro-Norm 6 erfüllen. Polizisten winkten mutmaßliche Verbotssünder aus dem Verkehr und geleiteten sie zur Überprüfung zu den Kontrollstellen. Bislang hatte die Polizei die Einhaltung der Fahrverbote nur stichprobenartig kontrolliert und auch noch keine Verwarn- oder Bußgelder verhängt. Nun werden bei Verstößen für Pkw entgegen ersten Darstellungen 20 Euro und für Lkw 75 Euro fällig. Bisher war für Pkw immer von 25 Euro die Rede gewesen.

Mehr als 200 Stichproben hatten in den vergangenen Wochen nach Angaben des für Altona zuständigen Polizeidirektors Andreas Nieberding ergeben, dass rund die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge nicht der aktuellen Schadstoffnorm entsprachen. Er kündigte weitere Großkontrollen an – auch im Bereich der nahegelegenen Max-Brauer-Allee, auf der ebenfalls auf 600 Metern ein Fahrverbot für ältere Diesel gilt, dort allerdings auch für Pkw. Diese Kontrollen würden aber vorab nicht mehr bekanntgemacht, sagte Nieberding.

Die Stadt will mit den Fahrverboten die Stickoxidbelastung der Luft senken. An beiden Straßenabschnitten befinden sich Luftmessstationen. Der Stickoxid-Grenzwert, ab dem vor allem älteren und vorbelasteten Menschen gesundheitliche Schäden drohen, war dort in den vergangenen Jahren stets überschritten worden. Laut Hamburger Senat ist die Einhaltung des Grenzwertes an diesen Abschnitten nur durch die Durchfahrtsbeschränkungen möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte solche Maßnahmen erst Anfang des Jahres für grundsätzlich zulässig erklärt.

Unterdessen hat die Deutsche Umwelthilfe die Zwangsvollstreckung eines Diesel-Fahrverbots in Düsseldorf beantragt. Ziel sei die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, teilte die Umwelthilfe mit. Der Antrag richte sich gegen die NRW-Landesregierung. In einem ersten Schritt sollen bis zu 10 000 Euro Zwangsgeld angedroht werden. Sollten Zwangsgelder nicht fruchten, könnten als härtere Maßnahmen Zwangshaft gegen NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) oder Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) beantragt werden, erklärte die Umwelthilfe. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang des Antrags. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“. Die Umwelthilfe will dagegen ab spätestens 1. Januar 2019 ein Diesel-Fahrverbot für Düsseldorf durchsetzen.

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