Meldung Hähne dürfen auf dem Land krähen

Grevenbroich · (wbü) Nachbarn eines auf dem Land lebenden Besitzers eines Hahnes können nicht verlangen, dass das Tier (nachts) eingesperrt oder sogar ganz abgeschafft wird, weil es zu laut sei, urteilte das Amtsgericht ­Grevenbroich.

Krähen sei in einer ländlichen Gegend üblich. (AZ: 16 C 272/17)

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