Meldung Hähne dürfen auf dem Land krähen
Grevenbroich · (wbü) Nachbarn eines auf dem Land lebenden Besitzers eines Hahnes können nicht verlangen, dass das Tier (nachts) eingesperrt oder sogar ganz abgeschafft wird, weil es zu laut sei, urteilte das Amtsgericht Grevenbroich.
20.09.2018
, 20:48 Uhr
Krähen sei in einer ländlichen Gegend üblich. (AZ: 16 C 272/17)