Gewerkschaft fordert schnelle Gesetzesänderung IG Bau kritisiert hohe Zahl von befristeten Jobs im Saarland

Saarbrücken · Jüngste Zahlen zeigen: 41 Prozent der Neueinstellungen mit Verfallsdatum – „Befristungen als Karrierefalle“

 Der Bundeschef der IG Bau, Robert Feiger, fordert eine schnelle Gesetzesänderung.

Der Bundeschef der IG Bau, Robert Feiger, fordert eine schnelle Gesetzesänderung.

Foto: IG Bau/Alexander Paul Englert

Vor dem Hintergrund der hohen Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse im Saarland hat der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Zeitverträgen noch in der laufenden Legislaturperiode gefordert. CDU und CSU müssten hierfür ihre Blockadehaltung gegenüber dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplanten Gesetz rasch aufgeben, damit es noch in den kommenden Wochen vom Bundestag auf den Weg gebracht werden könne.

„Von den 17 000 Neueinstellungen, die es im Saarland im zweiten Quartal 2020 gab, waren rund 7000 befristet – das macht einen Anteil von gut 41 Prozent“, so der IG Bau-Chef unter Verweis auf jüngste Zahlen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Nach Beobachtung der Gewerkschaft sind solche Jobs in Branchen wie der Gebäudereinigung und der Land- und Forstwirtschaft stark verbreitet. Zu den Bundesländern mit einer überdurchschnittlich hohen Befristungsquote zählten neben dem Saarland auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg.

„Wenn jede zweite Neueinstellung ein Verfallsdatum hat, ist auf dem saarländischen Arbeitsmarkt etwas aus dem Ruder gelaufen. Die Corona-Pandemie hat für befristet Beschäftigte oft dramatische Folgen. In der Krise lassen viele Firmen Arbeitsverträge auslaufen“, kritisiert Feiger. Möglich werde dies durch die aktuelle Gesetzeslage. Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages – ohne Angabe eines sogenannten Sachgrunds – bis zu zwei Jahre erlaubt. In diesem Zeitraum kann er in der Regel dreimal verlängert werden. Als Sachgrund gelten etwa eine Probezeit oder eine Elternzeitvertretung.

„Genau das wollte die Bundesregierung ändern und hat 2018 im Koalitionsvertrag festgeschrieben, sachgrundlose Befristungen einzudämmen“, so Feiger. Nach den Plänen Heils sollen befristete Arbeitsverträge in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt und nur noch einmal verlängert werden dürfen.

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