Diesel-Skandal VW-Klagen werden an zwei Gerichten verhandelt

Braunschweig · Für das Musterverfahren von VW-Investoren in der Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Ansprüche zu bündeln. Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte der zuständige Zivilsenat am Montag mit.

Die beiden Unternehmen sind Musterbeklagte im Mammut-Verfahren, bei dem VW-Investoren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs fordern.

Im Kern geht es um die Frage, ob die Märkte rechtzeitig über den Skandal um manipulierte Dieselmotoren informiert wurden. Musterklägerin ist die Deka Investments (Az 3 Kap 1/16).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort