Gericht verbietet Teile von Böhmermanns Schmähgedicht

Hamburg · Das Landgericht Hamburg hat weite Teile des Schmähgedichts des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verboten (Az.: 324O255/16). Böhmermanns Anwalt Christian Schertz teilte gestern mit, er halte "den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch".

Das Gericht stuft demnach den größeren Teil des Gedichts besonders wegen des Sexualbezuges mancher Aussagen als unzulässig ein. Demnach halte das Gericht Böhmermanns Gedicht aber grundsätzlich für Satire und sehe die Aussagen als zulässig an, die sich mit dem Umgang Erdogans mit der Meinungsfreiheit beschäftigen. "Das Landgericht macht in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet." Das gehe im Bereich der Kunstfreiheit nicht, erklärte der Böhmermann-Anwalt. Schertz kündigte an, er werde Rechtsmittel prüfen.

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