Urteil Ryanair-Piloten dürfen nicht streiken

Dublin/Lissabon · Ein Gericht in Dublin hat den geplanten zweitägigen Streik der in Irland stationierten Ryanair-Piloten per einstweiliger Verfügung untersagt. Das meldete unter anderem die britische Nachrichtenagentur PA am Mittwoch aus dem Gerichtssaal des High Courts in Dublin.

Die für diesen Donnerstag und Freitag geplante Arbeitsniederlegung muss demnach nun so lange aufgeschoben werden, bis vor Gericht geklärt ist, ob die Gewerkschaft Forsa gegen Abmachungen mit Ryanair verstoßen hat.

Der irischen Billigairline droht jedoch Ärger von anderer Seite. Am Mittwoch rief die portugiesische Gewerkschaft des Kabinenpersonals zu einem sofortigen fünftägigen Arbeitskampf auf, wie die portugiesische Nachrichtenagentur Lusa meldete. An diesem Donnerstag und Freitag wollen zudem die britischen Ryanair-Piloten die Arbeit niederlegen, um ihrer Forderung nach höheren Gehältern und besseren Arbeitsbedingungen Nachdruck zu verleihen. Auch in Großbritannien hatte Ryanair eine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragt, die Entscheidung darüber stand am Mittwoch aber noch aus.

Im Falle von Streiks könnten zahlreiche Flüge in Europa ausfallen oder mit großer Verspätung starten, warnte die Airline. Für Portugal erwartet Ryanair aber keine beträchtlichen Störungen, da die Fluggesellschaft einen von der Regierung vorgeschriebenen Mindestflugdienst eingerichtet habe, wie Lusa weiter meldete. In Deutschland fliegt die Billigairline von 17 Flughäfen aus Ziele in Portugal, Großbritannien und Irland an.

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