Diesel-Skandal Gericht: Software-Updates für ältere Diesel sind Pflicht

Münster · Halter von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerung müssen nach einer Gerichtsentscheidung die vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebenen Software-Updates aufspielen lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit Straßenverkehrsbehörden im Raum Köln und Düsseldorf Recht gegeben.

Das teilte das Gericht am Freitag in Münster mit (Aktenzeichen: 8 B 548/18 und 8 B 865/18).

In einem Fall hatte eine Stadtverwaltung ein Auto aus dem Verkehr gezogen, in einem anderen mit einem Zwangsgeld gedroht, weil die Halter nichts gegen die vom Hersteller Audi eingebaute unzulässige Abschalteinrichtung für Dieselabgase unternommen hatten. In Eilverfahren hatten sich die Autobesitzer aus unterschiedlichen Gründen gegen das Software-Update gewehrt.

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