Energieversorgung Gericht: Ostseepipeline kann weitergebaut werden

Greifswald · Der Pipelinebauer Nord Stream 2 kann die umstrittene Ostseepipeline in deutschen Gewässern vorerst weiterbauen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald habe  einen Eilantrag des Umweltverbands Nabu abgelehnt, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Entscheidung sei unanfechtbar. Mit dem Eilantrag wollte der Nabu einen Baustopp erzwingen. Entschieden werden soll nun im Hauptverfahren. Wann dieses Verfahren angesetzt wird, konnte die Sprecherin nicht sagen. Nord Stream 2 begann am 15. Mai mit den Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden. Der Umweltverband Nabu hatte Anfang März Klage und Eilantrag gegen den vom Bergamt Stralsund erteilten Planfeststellungsbeschluss eingereicht, um den Baustart Mitte Mai zu verhindern.

 Im Zuge der Abwägung sei der Senat aber überzeugt, dass das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und von Nord Stream 2 gegenüber den Argumenten des Nabu überwiegen. Das Vorhaben leiste einen wichtigen Beitrag zur Deckung des in Deutschland und der EU ab 2020 prognostizierten Erdgasimportbedarfs von 30 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2020. Die Sicherstellung der Energieversorgung sei von größter Bedeutung.

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