Altersvorsorge Gericht: Negativzins bei Riester-Sparplan rechtens

Tübingen · Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht per se unzulässig. In dem Fall, über den das Gericht gestern entschied, konnte es keine „unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“ erkennen (Az.: 4 O 220/17). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Kreissparkasse Tübingen geklagt, weil diese in ihrem Sparplan „Vorsorge-Plus“ einen zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen variablen Zins verrechnet hatte.

Die Verbraucherschützer halten das für unrechtmäßig. Aus ihrer Sicht sind die Verträge so zu verstehen, dass keiner der beiden Zinsen negativ werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer wollen gegen weitere Fälle vorgehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Zahl der Woche