Überschrittene Grenzwerte Gericht lehnt Eilantrag zu Dieselfahrverbot ab

Frankfurt/Kassel · Dieselfahrverbote in Frankfurt sind bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung abgewendet. Der hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte gestern einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe ab. Sie hatte durchsetzen wollen, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land zum 1. Februar umgesetzt werden.

Gleichzeitig ließ der Gerichtshof die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen „ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit“ zu. (Aktenzeichen 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19). Das Wiesbadener Gericht hatte ein großflächiges Fahrverbot für ältere Autos vorgesehen.

Eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft führe nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten, sagte ein Sprecher des Gerichtshofs. Denn weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren. Stattdessen gehe es um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Fahrverbote kämen nur als letztes Mittel in Betracht.

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