Tourismus Gericht: Airbnb muss Daten herausgeben

München · Der Online-Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Wie das Verwaltungsgericht München mitteilte, haben die Richter eine Klage der US-Firma gegen die Stadt abgewiesen.

Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort