Diesel-Affäer Ex-VW-Chef Winterkorn verzichtet auf Verjährung

Wolfsburg · (dpa) Ex-VW-Konzernchef Martin Winterkorn will im Fall möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen ihn ein weiteres Jahr lang keine Verjährung geltend machen. Entsprechenden Informationen zufolge verlängerte er den sogenannten Verjährungsverzicht bis Ende Mai 2019.

Volkswagen teilte mit: „Der Aufsichtsrat prüft fortlaufend, ob Schadenersatz-Ansprüche gegen ehemalige oder amtierende Vorstandsmitglieder gesichert und gerichtlich geltend gemacht werden.“ In dieser Frage orientiere man sich „einzig und allein“ am Unternehmenswohl. Mögliche Ansprüche würden vorbehaltlos und ohne Ansehen der Person geprüft. Laut Aktiengesetz verjähren Ansprüche bei börsennotierten Gesellschaften in zehn Jahren.

Im weltgrößten Autokonzern gibt es nach früheren Informationen aus Aufsichtsratskreisen keine zeitlichen Festlegungen zur Aufarbeitung des Diesel-Skandals. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) sagte aber im Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags, er hoffe, dass die Aufklärung der Abgasaffäre spätestens Anfang 2019 abgeschlossen werde.

Die US-Justiz will Winterkorn wegen Betrugs in der Abgasaffäre zur Rechenschaft ziehen, in den USA gibt es bereits einen Haftbefehl gegen ihn. Außerdem werfen ihm die Ankläger dort Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und zur Täuschung der Behörden vor. Der „Focus“ hatte kürzlich berichtet, Winterkorn habe gegenüber Volkswagen im Fall von Regressforderungen schriftlich auf Verjährung verzichtet. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen ihn und weitere Manager wegen möglicher Marktmanipulation, gegen Winterkorn zusätzlich wegen Betrugs.

(dpa)
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