Erneuerbare Energien EU-Gerichtshof billigt Ökostrom-Förderung

Luxemburg · Deutschland hat im Streit über die Förderung von Ökostrom einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof eingefahren: Die Finanzierung des Ausbaus von Strom aus Wind, Sonne und Co. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 ist aus Sicht des obersten EU-Gerichts keine staatliche Beihilfe.

Rückforderungen der EU-Kommission in Millionenhöhe entfallen deshalb. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Kosten für den Ausbau von Ökostrom über eine Umlage finanziert, die alle Stromkunden zahlen. Derzeit sind das 6,4 Cent je Kilowattstunde. Das Gesetz gewährt jedoch Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.

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