EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung Familienunternehmer warnen vor Stechuhr

Berlin · Der EuGH hat Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Für einige ist das rückschrittlich.

 Wie das EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland umgesetzt wird, soll sich in der zweiten Jahreshälfte entscheiden.

Wie das EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland umgesetzt wird, soll sich in der zweiten Jahreshälfte entscheiden.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Die mittelständischen Familienunternehmer warnen vor einer Eins-zu-eins-Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Peer-Robin Paulus, Leiter Politik und Wirtschaft des Verbands der Familienunternehmer, sagte: „Das Urteil ist eine Zeitreise in die Vergangenheit. Es passt nicht in die Arbeitswelt von heute. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung in deutsches Recht würde alles auf den Kopf stellen, was ein modernes Unternehmen mit seinen Mitarbeitern machen sollte.“ Die Hauptleidtragenden dabei wären die Arbeitnehmer, deren großes Bedürfnis nach Flexibilität und Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf dadurch behindert würde, so Paulus.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnten dagegen vor neuer Bürokratie.

Paulus sagte, der Gesetzgeber müsse nun die Konsequenzen aus dem Urteil für Deutschland prüfen. „Die Familienunternehmer plädieren für eine behutsame Anpassung des nationalen Rechts an diese jüngste EuGH-Rechtsprechung. Dabei sollte jetzt nichts übereilt werden, denn immerhin gibt es keine höchstrichterliche Fristsetzung an die nationalen Gesetzgeber.“ Der Verband der Familienunternehmer repräsentiert nach eigenen Angaben die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 180 000 Firmen in Deutschland, die acht Millionen Mitarbeiter beschäftigen.

In der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Auffassungen, welche Auswirkungen das Urteil hat. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht vorerst keinen Handlungsbedarf in Deutschland. Der CDU-Politiker warnte vor zusätzlicher Bürokratie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte gesagt, das Ministerium werte das Urteil derzeit sorgfältig aus. Er kündigte Vorschläge in der zweiten Jahreshälfte an, wie die Rechte von Arbeitnehmern im Lichte des Urteils gesichert werden könnten.

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