EU-Gerichtshof urteilt zu Online-Kauf Mehr Kundenrechte beim Matratzenkauf
Luxemburg · Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-681/17).
27.03.2019
, 20:43 Uhr
Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht eingeschränkt.