Streit um Franken-Darlehen EuGH stärkt polnischen Kreditnehmern den Rücken

Luxemburg · Polnische Gerichte dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestimmte Darlehensverträge in Schweizer Franken für nichtig erklären, wenn sie missbräuchliche Klauseln enthalten.

Zwar geht es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Luxemburger Richter um einen konkreten Fall, doch könnte es Folgen für hunderttausende Polen haben, die auf teuren Krediten in Schweizer Franken sitzen.

In dem konkreten Fall hatte ein polnisches Paar vor einem Warschauer Gericht geklagt, das vor Jahren in Polen ein Hypothekendarlehen in Schweizer Franken aufgenommen hatte, um von den günstigeren Zinsen in der Schweiz zu profitieren. Die Bank zahlte den Kredit in polnischen Zloty aus – die Kreditraten aber wurden in Schweizer Franken angegeben und in polnischen Zloty abgerechnet. Während der Laufzeit verteuerte sich der Franken jedoch drastisch gegenüber dem Zloty, entsprechend stiegen die Belastungen für die Kreditnehmer.

Das Paar machte geltend, dass die Vertragsklauseln missbräuchlich seien und deshalb der gesamte Vertrag hinfällig sei. Dem stimmten die Luxemburger Richter zu. Sie kamen zu dem Schluss, dass die EU-Richtlinie „der Feststellung der Unwirksamkeit des streitigen Vertrags durch das polnische Gericht nicht entgegen“ stehe.

In Polen sind noch rund 450 000 dieser Verträge aktiv, in 150 000 weiteren Fällen ist die Tilgung abgeschlossen.

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