EuGH EuGH: Italien darf Genmais nicht alleine verbieten

Luxemburg · () EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht im Alleingang gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel verbieten, solange kein ernstes Risiko für die Gesundheit oder Umwelt besteht. Im konkreten Fall habe Italien nicht einseitig den Anbau des umstrittenen Genmaises MON 810 verbieten dürfen, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-111/16). Über die europaweiten Regelungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel könnten sich EU-Länder nicht hinwegsetzen.

Italien hatte sein Genmais-Verbot 2013 mit neuen Studien zweier italienischer Forschungseinrichtungen begründet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah darin aber keine neuen Beweise, die die Unbedenklichkeit des bereits 1998 genehmigten MON 810-Mais in Frage stellen. Gegen Landwirte, die den Mais in Italien im darauffolgenden Jahr dennoch anbauten, wurden Strafverfahren eingeleitet. Das ita­lienische Gericht wollte vom EuGH in dem Zusammenhang wissen, ob bei wissenschaftlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesundheitsrisiken Sofortmaßnahmen einzelner Länder erlaubt sind. Das Vorsorgeprinzip, gestützt auf wissenschaftliche Unsicher­heiten, reicht aber nach Aussage des EuGH für Sofortmaßnahmen nicht aus. 

(dpa)
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