Verbraucherschutz EuGH: Flugreisende sind auch bei Charterflügen geschützt
Luxemburg · Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline – auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof.
04.07.2018
, 20:55 Uhr
Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. (Rechtssache C-523/17)
Im konkreten Fall ist demnach Tui-Fly in der Pflicht. In dem Rechtsstreit geht es um einen verspäteten Flug, für den Tui-Fly eine Maschine samt Besatzung von Thomson Airways gemietet hatte. Tui-Fly hatte die Buchungen verantwortet, Thomson Airways den Flug.