Verbraucherschutz EuGH: Flugreisende sind auch bei Charterflügen geschützt

Luxemburg · Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline – auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof.

Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. (Rechtssache C-523/17)

Im konkreten Fall ist demnach Tui-Fly in der Pflicht. In dem Rechtsstreit geht es um einen verspäteten Flug, für den Tui-Fly eine Maschine samt Besatzung von Thomson Airways gemietet hatte. Tui-Fly hatte die Buchungen verantwortet, Thomson Airways den Flug.

(dpa)
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