Bahnreisende im Nachteil EU will Rechte von Bahnreisenden einschränken

Brüssel · Bahnreisende in Europa sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig weniger Entschädigungsansprüche bei Verspätungen haben. Die EU-Verkehrsminister verständigten sich am Montag in Brüssel darauf, Bahnunternehmen in Fällen höherer Gewalt – etwa bei extremen Wetterbedingungen – von der Entschädigungspflicht zu befreien.  Die EU-Kommission hatte 2017 vorgeschlagen, dass Bahnunternehmen – ähnlich wie Airlines – bei Verspätungen oder Ausfällen nicht zahlen müssten, wenn sie die Umstände nicht hätten vermeiden können.

Das Europaparlament hatte sich 2018 gegen diese Änderung ausgesprochen. Mit der Befreiung von der Haftung in Fällen höherer Gewalt würden faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern geschaffen, hieß es von den Verkehrsministern nun.

Die EU-Staaten verständigten sich auch darauf, dass die Firmen Bahnfahrer besser über ihre Rechte aufklären sollten. Zum Beispiel sollte eine Zusammenfassung der Rechte künftig auf dem Fahrschein angegeben werden. Außerdem soll die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen erleichtert werden.

„Es geht darum, einen guten Ausgleich zu erzielen zwischen den Interessen der Fahrgäste und den Eisenbahnunternehmen“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Wenn wir alle im Zug sitzen und höhere Gewalt einfach zu Verspätungen führt, dann muss man schon auch Verständnis [...] haben.“ Der Chef der Bundeszentrale Verbraucherverband, Klaus Müller, nannte die Einigung eine „falsche und paradoxe Entscheidung“. Er warf den Ministern sowie Bundesverkehrsminister Scheuer vor, damit Fahrgastrechte abzusenken. „In Zeiten, in denen es dringend nötig ist, nachhaltigere Transportmittel zu entwickeln, ist es inakzeptabel, dass die EU-Regierungen es nicht attraktiver und einfacher machen wollen, mit der Bahn zu reisen“, hieß es vom europäischen Verbraucherverband Beuc. Bahnpassagiere hierzulande können derzeit bei einer absehbaren Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof einen anderen Zug nehmen. Sollte dieser teurer sein, erhalten sie die Differenz später zurück. Zudem erstattet die Bahn ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielbahnhof ein Viertel des Fahrpreises, ab zwei Stunden die Hälfte. Kunden müssen allerdings ein analoges Formular ausfüllen und dieses an die Deutsche Bahn senden.

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