Kartellverdacht Autobauer stehen vor Milliardenstrafe

Brüssel · BMW, Daimler und VW hätten sich jahrelang illegal abgesprochen, wirft die EU-Kommission den Unternehmen vor.

 Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen.

Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen.

Foto: dpa/Uli Deck

Den Autokonzernen BMW, Daimler und VW steht voraussichtlich bald eine Milliardenstrafe der EU-Wettbewerbshüter ins Haus. Die Unternehmen hätten jahrelang illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen, teilte die EU-Kommission auf Basis eines vorläufigen Ermittlungsergebnisses am Freitag in Brüssel mit. Die Firmen können nun zu den Vorwürfen gegenüber der Behörde noch Stellung nehmen. Ihre Verteidigungsstrategien gestalten sich schon jetzt sehr unterschiedlich.

Im Einzelnen sollen sich nach den Erkenntnissen der EU-Kommission die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen, zu dem noch Audi und Porsche gehörten, getroffen worden.

„Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern“, sagte EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten.“

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei den beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht – auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

VW wollte die Entscheidung nun näher analysieren. Das Unternehmen erklärte, dass es sich bei den Vorwürfen um eine Zusammenarbeit in technischen Fragen gehandelt habe – und kein Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal mit Millionen manipulierter Dieselmotoren bestehe.

Daimler rechnet trotz der Vorwürfe nicht damit, ein Bußgeld zahlen zu müssen. „Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld“, teilte der Autobauer mit.

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können aber bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

BMW hingegen weist die Vorwürfe zurück. Es habe keine Preis- oder Gebietsabsprachen zu Lasten von Kunden oder Lieferanten gegeben, erklärte das Unternehmen. Der Autohersteller kritisierte stattdessen das Vorgehen der EU-Kommission: „Die BMW Group sieht in diesem Verfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen“, hieß es in der Stellungnahme.

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