EuGH Etappensieg für deutschen Whisky-Hersteller

Luxemburg · (dpa) Im Streit um die Bezeichnung „Glen“ für einen deutschen Whisky hat die Waldhornbrennerei in Berglen bei Stuttgart zumindest einen Hoffnungssieg eingefahren. Zwar hatte ein EU-Gutachter angeführt, der Begriff könnte irreführend sein.

Entscheidend sei aber, ob der durchschnittliche Verbraucher bei dem Begriff automatisch an „Scotch Whisky“ denke, teilte der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestern mit. In diesem Fall wäre die Bezeichnung „Glen“ unzulässig. Dies müsse jedoch das Landgericht Hamburg klären (AZ: C-44/17). Der schottische Whisky-Verband SWA hatte gegen den Whisky „Glen Buchenbach“ geklagt. Glen steht im gälischen für „schmales Tal“ und ist eine Herkunftsbezeichnung.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort