Diesel-Skandal Ermittler dürfen interne VW-Akten auswerten

Karlsruhe · Im Diesel-Abgasskandal erreicht die Klagewelle die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Inzwischen ist dort die Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig (Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin.

 VW-Akten dürfen für Ermittlungen verwendet werden.

VW-Akten dürfen für Ermittlungen verwendet werden.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Unterdessen wies das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden ab, mit denen der Autobauer verhindern wollte, dass Ermittler umfangreiche interne Unterlagen aus einer für den Autobauer Volkswagen arbeitenden Anwaltskanzlei auswerten. Damit sind auf der strafrechtlichen Ebene Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft München II, die die Durchsuchung veranlasst hatte, ermittelt gegen die VW-Tochter Audi. Es geht um Betrugsverdacht und strafbare Werbung.

VW hatte Jones Day mit der Vertretung gegenüber US-Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Die Verfassungsrichter räumen zwar ein, dass eine Verwendung der internen Daten für weitere Ermittlungen den Autobauer in seiner wirtschaftlichen Betätigung gefährden könnte. Sie halten diesen Grundrechtseingriff aber für gerechtfertigt. Auch sehen die Richter „hohes Missbrauchspotenzial“: Beweise könnten über Anwälte beiseite geschafft werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort