Entsenderichtlinie in der Grenzregion Lockerungen für Geschäfte jenseits der Grenze

Saarbrücken · Frankreich vereinfacht die Bedingungen für entsendete Mitarbeiter. Rehlinger fordert Entlastung für saarländische Unternehmen.

 Der Logistikbereich im unmittelbaren Grenzgebiet wird besonders stark von der strengen Auslegung der Entsenderrichtlinie von französischer Seite getroffen.

Der Logistikbereich im unmittelbaren Grenzgebiet wird besonders stark von der strengen Auslegung der Entsenderrichtlinie von französischer Seite getroffen.

Foto: dpa-tmn/Franziska Koark

Seit vielen Monaten bereitet die strenge Anwendung der Entsenderichtlinie in Frankreich saarländischen Unternehmen Kopfzerbrechen. Zwar wurde das Gesetz bei der Verabschiedung als Meilenstein im Kampf gegen Lohndumping in der EU gefeiert. In der Folge müssen nun aber deutsche Betriebe, die Mitarbeiter nach Frankreich schicken, unter anderem jeden Beschäftigten im Voraus bei der zuständigen französischen Behörde anmelden. Dazu müssen sie auch den kompletten Arbeitsvertrag übersetzen, auch wenn er bei unseren Nachbarn nur ein Möbel aufbaut oder eine Ware liefert.

Viele kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe in unmittelbarer Grenznähe, die manchmal mehrmals am Tag Mitarbeiter zum Kunden nach Lothringen schicken, fühlen sich durch die hohen bürokratischen Anforderungen überfordert. Außerdem haben sie Bedenken in Hinsicht auf den Datenschutz. Denn einerseits sind sie aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gehalten, persönliche Daten der Mitarbeiter zu schützen, andererseits müssen diese bei der Entsendung eben diese sensiblen Daten jedesmal mitführen. (wir berichteten).

Nun hat Frankreich signalisiert, die Bedingungen für entsendete Mitarbeiter etwas zu lockern. Im Sommer wurde ein Gesetz verabschiedet, das Anfang September in Kraft trat und einige Vereinfachungen im Verfahren vorsieht. Zum einen könnten Unternehmen, die Mitarbeiter nur punktuell entsenden, von einzelnen Vorschriften befreit werden. Dazu gehören die Vorgaben, einen gesetzlichen Vertreter in Frankreich zu haben und alle Unterlagen des Arbeitsvertrags ins Französische zu übersetzen. Welche Branchen genau davon profitieren können und was das französische Gesetz unter „punktuell“ versteht, muss noch per Verordnung festgelegt werden. Außerdem soll die regionale Aufsichtsbehörde ermächtigt werden, nach einer Einzelfallprüfung weitere Betriebe von diesen Auflagen zu befreien.

Doch nicht jedem Unternehmen kommen diese Vereinfachungen zugute. „Mit Inkrafttreten des Gesetzes finden zunächst ausschließlich die Erleichterungen für Mitarbeiterentsendungen auf eigenen Auftrag Anwendung, das heißt wenn zum Beispiel Unternehmen Mitarbeiter zu Messen nach Frankreich entsenden“, erklärt Onntje Hinrichs, Jurist beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl. Für die anderen geplanten Erleichterungen (Maßnahmen für Entsendungen von kurzer Dauer und erhöhte Flexibilität für die französische Arbeitsaufsichtsbehörde) müssten zunächst Verordnungen die genauen Details des Anwendungsbereichs festlegen. Erst dann würden auch diese Maßnahmen in Kraft treten.

In der saarländischen Wirtschaft wartet man gespannt darauf, was die Änderungen durch das neue Gesetz konkret im Alltag bedeuten. Viele kleine Unternehmen, die ansonsten ausgelastet sind, haben angekündigt, ihr Frankreich-Geschäft stark zurückzufahren oder gar einzustellen. Eine entsprechende gemeinsame Umfrage der Industrie- und Handelskammern (IHK) in Saarbrücken, Trier und Freiburg bei 350 Betrieben zeigte, dass ein Drittel der Befragten 2017 ihre Aktivitäten bereits reduziert hatten. „Mit diesem Ergebnis wird deutlich, dass der berechtigte Kampf gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit als Hintergrund der intensiveren Anmeldeprozedur in der jetzigen Form eine Behinderung des Dienstleistungsverkehrs zur Folge hat“, sagt Oliver Groll, Geschäftsführer im Bereich International der Saar-IHK.

 Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) kämpft für Ausnahmen für die Grenzregion.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) kämpft für Ausnahmen für die Grenzregion.

Foto: dpa/Harald Tittel

Ein weiteres Ärgernis: Die ursprünglich enthaltene Möglichkeit, Ausnahmen zu Entsendebestimmungen in Grenzregionen zu schaffen stehen nicht im endgültigen Gesetzesentwurf. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) will sich davon nicht entmutigen lassen. „Wir werden weiter auf die besondere Situation des Saarlandes als Grenzregion aufmerksam machen. Insbesondere der Ausnahmetatbestand bei wiederkehrenden Entsendungen stellt für die saarländischen Unternehmen eine Hürde dar, die wir abbauen möchten“, sagt sie. Für Ende Oktober seien weitere Gespräche geplant. Diese würde das Saarland gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg führen, die ebenso eine Grenze zu Frankreich haben. „Mein Ziel ist es, die Landesregierungen in die Gespräche über die nähere Ausgestaltung der französischen Rechtsverordnungen mit einzubinden, um so praxisgerechte Ergebnisse für die Grenzregionen zu erzielen.“

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