Entlastungspaket ausgerechnet Entlastungspakete der Regierung: Diese Leistungen erhalten Familien mit Kindern

Auch nach dem dritten Entlastungspaket ist umstritten, ob die Hilfen ausreichen und richtig verteilt sind. Wir geben einen Überblick, was speziell für Familien mit Kindern bei den Beschlüssen herausgesprungen ist.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung sollen auch finanzielle Unterstützung für Kinder und ihre Familien bringen.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung sollen auch finanzielle Unterstützung für Kinder und ihre Familien bringen.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

In mehreren Schritten hat die Bundesregierung diverse finanzielle Entlastungen und Zuwendungen beschlossen: Energiepauschale, Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket wurden bereits von vielen Bürgerinnen und Bürgern wohlwollend angenommen. Die Maßnahmen aus den inzwischen drei Entlastungspaketen sollen die stark steigenden Preise für die Bevölkerung abfedern. Einige Punkte aus den Entlastungspaketen sind speziell dafür gedacht, Familien mit Kindern zu unterstützen.

Während manche Leistungen bereits ausgezahlt wurden, kommen andere Hilfen erst um den Jahreswechsel. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Beschlüsse.

Zweites Entlastungspaket brachte einmaligen Kinderbonus

Den Kinderbonus 2022 haben viele Familien bereits erhalten, denn es wurde bereits mit dem zweiten Entlastungspaket beschlossen. Die Auszahlung an viele Haushalte erfolgte im Juli. Im Laufe des Jahres werden aber noch mehr Eltern die Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind erhalten.

Der Bonus wird für jedes Kind ausgezahlt, wenn für mindestens einem Monat des Jahres 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Bundesregierung erklärt, dass kein gesonderter Antrag auf den Kinderbonus notwendig ist. Er wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

Der Kinderbonus wird weder auf Hartz IV noch auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Maßnahmen des dritten Entlastungspakets im Überblick
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Strompreisbremse, Heizkostenzuschuss II & Co.: Die einzelnen Maßnahmen des dritten Entlastungspakets

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Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kindergeld wird für die ersten drei Kinder erhöht

Nach den Beschlüssen zum dritten Entlastungspaket gab es Kritik am Kindergeld. Die Bundesregierung hat deshalb kurzfristig nachgebessert. Statt nur für die ersten zwei Kinder soll es nun eine Kindergelderhöhung für die ersten drei Kinder geben. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte dazu: „Das Kindergeld für das dritte Kind wird gleichgezogen, also auf dasselbe Niveau erhöht wie das Kindergeld für die ersten beiden Kinder.“ Das Kindergeld steigt für diese Kinder auf 237 Euro pro Monat. Die Änderung soll zum 1. Januar 2023 wirksam sein.

Aktuell beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind sowie 225 Euro für das dritte. Für jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 250 Euro.

Entlastungspakete bringen höheren Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 angehoben werden. Das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2024 bei 2.994 Euro ankommen soll. Das bedeutet eine Erhöhung um insgesamt 264 Euro im Vergleich zu heute.

Kinderzuschlag: Hilfe für Familien mit niedrigem Einkommen

Der Kinderzuschlag, der Familien mit niedrigem Einkommen unterstützen soll, wurde bereits zum 1. Juli erhöht. Zuvor gab es bis zu 209 Euro pro Monat, nun sind es maximal 229 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 soll der Höchstbetrag bei 250 Euro liegen. Wie viel eine Familie davon erhält, muss für jedes Kind einzeln berechnet werden.

Allgemein gesprochen kann der Kinderzuschlag beantragt werden, wenn die erwachsenen Verdiener mit ihrem Einkommen zwar den persönlichen Lebensunterhalt bestreiten könnte, das Einkommen aber nicht für die Versorgung der ganzen Familie ausreicht.

Weitere Unterstützung durch Kindersofortzuschlag

Die Entlastungspakete der Bundesregierung brachten noch eine weitere Leistung, die man leicht mit dem Kinderzuschlag verwechseln könnte. Der Kindersofortzuschlag soll eine Hilfe sein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut betroffen sind. Sie erhalten 20 Euro mehr pro Monat, wenn sie Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:

  • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kinderzuschlag
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