Bund will englische Banken nach Deutschland locken Scholz will Kündigungsschutz für Top-Banker lockern

Berlin · Die Bundesregierung will es Banken erleichtern, sich per Abfindung von besonders gut bezahlten Führungskräften zu trennen.

Die Bundesregierung treibt vor dem Hintergrund des ­Brexit die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Banker voran. Das Finanzministerium legte dazu einen Entwurf vor, der nun in der Ressortabstimmung ist. Das bestätigte gestern eine Sprecherin von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Scholz setzt damit im Koalitionsvertrag vereinbarte Pläne um. Dort heißt es, angesichts des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU wolle die Bundesregierung den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten. Damit soll Londoner Banken ein Umzug nach Deutschland und insbesondere an den Finanzplatz Frankfurt schmackhafter gemacht werden. Die Mainmetropole stellt sich schon seit längerem auf den möglichen Zuzug englischer Banken sowie Beschäftigter aus diesen Banken ein.

Der strenge deutsche Kündigungsschutz gilt noch als eine Hürde. Der Gesetzgeber will es Banken nun ermöglichen, sich per Abfindung leichter von besonders gut bezahlten Führungskräften zu trennen. Konkret geht es darum, den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger in Banken zu lockern.

Bei diesen hochbezahlten Mitarbeitern einer Bank bedarf der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses künftig keiner Begründung mehr. Das sieht der Entwurf für ein Brexit-Steuerbegleitgesetz vor. Die Zahl der von dieser Regelung betroffenen Mitarbeiter schätze das Ministerium derzeit auf bis zu 5000.

Als Risikoträger gelten demnach vor allem Geschäftsleiter, Bereichsleiter, Leiter Recht und Finanzen oder Angestellte mit hohem Handelsvolumen. Von solchen Mitarbeitern sollen sich Banken künftig auch ohne Vorliegen von Kündigungsgründen gegen Zahlung einer Abfindung trennen dürfen. Greifen würde die geplante Neuregelung für Bank-Mitarbeiter, deren Grundvergütung mehr als das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Für Westdeutschland sind dies derzeit auf Jahressicht gerechnet 234 000 Euro.

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