Wichtige Änderungen zum Jahresende Finanzielle Entlastungen, Warntag und mehr – das ändert sich im Dezember 2022
Der Dezember 2022 bringt einige neue Regeln, Änderungen und Neuheiten mit sich. Auch finanzielle Entlastungen werden einige Menschen erhalten. Ein Überblick über die wichtigsten Dinge, die sich ändern werden.
Bahn wechselt zu Winterfahrplan
Am 11. Dezember starte der Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Die Züge sollen dann auf einigen Strecken häufiger und schneller unterwegs sein. Außerdem soll der Frankfurter Flughafen ab Dezember durch mehr Fahrten und durch Züge mit mehr Sitzplätzen komfortabler erreichbar sein und es sollen mehr Nachtzüge fahren. Die Fahrpreise erhöhen sich um ungefähr fünf Prozent.
Katastrophen-Warntag am 8. Dezember
Am 8. Dezember sollen um 11 Uhr Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet werden. Unter anderem soll die höchste Warnstufe an alle Handys verschickt werden, um den sogenannten Cell Broadcast zu testen, der ab Februar 2023 regulär für Bevölkerungswarnungen genutzt werden soll. Aber auch andere Warnkanäle wie Warn-Apps, Anzeigetafeln, Sirenen, Radio und Fernsehen sollen getestet werden. Damit die Menschen in Deutschland die Warnhinweise empfangen können, muss ein Handy oder Smartphone, das mit Cell Broadcast kompatibel ist, eingeschaltet und empfangsbereit sein. Bei den Smartphones wird das Warnsystem beim iPhone von Apple mit den Betriebssystem-Versionen iOS 16, 15.7.1 und 15.6.1. Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android sind ab Version 11 kompatibel.
Soforthilfe als Entlastung für Gaskunden
Gas- und Fernwärmekunden werden im Dezember von der Abschlagszahlung freigestellt. Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden. Bei Mietern erhält der Vermieter die Soforthilfe. Die muss er 2023 Jahr mit der Nebenkostenabrechnung weitergeben.
Böllern an Silvester wieder erlaubt
Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird Silvester in diesem Jahr voraussichtlich wieder lauter und bunter. Trotzdem sind auch am 31. Dezember bestimmte Bereiche für Feuerwerk tabu. Von einem Feuerwerks-Verbot zu Silvester ist im Saarland bislang allerdings nichts zu hören. Die Partys zum Jahresabschluss dürften also dieses Mal anders aussehen als im letzten Jahr.
300-Euro-Einmalzahlung für Rentner
Rentner erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie zum 1. Dezember Anspruch auf eine Rente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Die 300 Euro sollen spätestens bis zum 15. Dezember automatisch von der Rentenkasse ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht notwendig.