Wer profitiert, wer nicht? Energiepauschale, 9-Euro-Ticket, Steuersenkungen: So sichern Sie sich das Entlastungspaket der Regierung
Angesichts der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung eine Energiepauschale im Rahmen eines Entlastungspakets beschlossen. Dieses soll Verbraucher finanziell entlasten. Wie sie funktioniert und wer davon profitiert.
Mit umfangreichen und milliardenschweren Entlastungen für die Menschen in Deutschland reagiert die Ampel-Koalition auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise. Dazu zählen neben der 300 Euro Energiepreispauschale auch ein Zuschuss von 100 Euro für Empfänger von Hartz IV, ein Kinderbonus, ein Tankrabatt und ein vergünstigtes Monatsticket für den ÖPNV.
Was beinhaltet das Entlastungspaket der Bundesregierung?
- 300 Euro Energiepauschale: Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen.
Wie bekommt man die Energiepauschale?
Sie müssen nicht selbst aktiv werden, um sich die Energiepauschale zu sichern. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus - wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe. So werde die Mitte der Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlastet, heißt es im Ampel-Papier.
Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
Eine Auszahlung ab Juni 2022 wird zwar von der Bundesregierung angepeilt, ob sich dieser Termin jedoch einhalten lässt, ist nicht bekannt.
Wer profitiert nicht von der Energiepauschale?
Rentner, Arbeitslose und Minijobber sollen die Energiepauschale nach den bisherigen Plänen der Ampelkoalition nicht erhalten. Das sorgte für Kritik: Die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro dürfe nicht nur an Erwerbstätige gezahlt werden, sagte Klaus Beck, Bundesseniorenbeauftragter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 19. April. „Bei den geplanten Entlastungspaketen ist ein Viertel der Bevölkerung einfach hinten runtergekippt worden“, sagte er. Es sei dringend erforderlich, dass die geplante pauschale Entlastung auch für Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner gezahlt werde.
Die Vorsitzende der Bundesseniorenleitung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Annegret Pawlitz, sagte dem RND: „Viele Rentnerinnen und Rentner leben in ländliche Regionen und sind besonders stark von den steigenden Treibstoff- und Energiepreisen betroffen. Die pauschale Entlastung muss dringend kommen.“
- Kinderbonus: 100 Euro Einmalzahlung pro Kind
Wer Kindergeld bezieht, erhält zusätzlich 100 Euro pro Kind über die Familienkasse ausgezahlt. Der Einmalbonus soll auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden und kommt demnach stärker bei Familien mit wenig Geld an.
Wann und wie erhält man den Kinderbonus?
Da die Familienkassen einige Monate Vorlauf brauchen, können Eltern frühestens im September mit der automatischen Auszahlung des Kinderbonus rechnen.
- 200 Euro für Sozialhilfeempfänger
Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozial- oder Transferleistungen wie Hartz IV (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung) wurde bereits eine Einmalzahlung von 100 Euro beschlossen. Mit dem neuen Maßnahmenpaket sollen noch einmal 100 Euro pro Person dazukommen. Auch dieser Bonus wird automatisch ausgezahlt und bedarf keines Antrags.
- 9-Euro-Ticket für den ÖPNV
Für 90 Tage soll bundesweit ein Ticket für neun Euro pro Monat im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeboten werden – voraussichtlich ebenfalls ab 1. Juni. Obwohl das Ticket im Beschlusspapier „9 für 90“ genannt wird, soll die Fahrkarte 9 Euro pro Monat kosten und nicht 9 Euro für die kompletten 90 Tage. Das 9-Euro-Monatsticket soll auch überregionale Fahrten in den Regiozügen der Bahn ermöglichen.
Wo gibt es das 9-Euro-Ticket zu kaufen?
Das 9-Euro-Ticket kann von jedem erworben werden. Wer bereits ein Fahrkartenabonnement wie eine Jahres- oder Monatskarte hat, soll vom Anbieter automatische eine entsprechende Erstattung erhalten.
Für Zeitkarten-Abonnenten könnte es eine Gutschrift oder eine Erstattung der Differenz zwischen ihrem Abopreis und dem Neun-Euro-Ticket geben. Details sind hier noch offen. Für Jobtickets und Semestertickets soll die Ermäßigung ebenfalls gelten. Das Ticket soll online, über Fahrkartenautomaten und Servicecenter gebucht werden können.
Rabatt auf Sprit durch Senkung der Energiesteuer
Zur Entlastung der Autofahrer soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das nach EU-Recht zugelassene Mindestmaß gesenkt werden. Der Benzinpreis soll damit von Juni bis August um 30 Cent je Liter sinken, Diesel um 14 Cent pro Liter. Der Preisvergleich wird sich jedoch auch in dieser Zeit lohnen, da die Spritpreise an Tankstellen weiterhin Schwankungen unterworfen sein werden.