„Ein Pakt für anständige Löhne“
Berlin · Bundesarbeitsministerin will Dienstleistungen am Menschen durch bessere Bezahlung aufwerten.
In der Debatte um mehr soziale Gerechtigkeit regt Arbeitsministerin Andrea Nahles einen Pakt für anständige Löhne an. Was das heißt und warum das geplante Gesetz zur befristeten Teilzeit noch scheitern könnte, erläuterte die SPD-Politikerin im Gespräch mit SZ-Korrespondent Stefan Vetter:
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz trommelt jetzt für mehr soziale Gerechtigkeit. Was haben Sie falsch gemacht?
Nahles Vor allem haben wir vieles richtig gemacht. Allem voran haben wir den Mindestlohn eingeführt und den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt. Das waren zwei Kernversprechen der SPD. Eine Koalition setzt aber immer Grenzen. Deshalb bleibt noch viel zu tun. Etwa im Bereich prekäre Beschäftigung. Besonders junge Menschen werden oft mit befristeten Arbeitsverträgen abgespeist - zu fast 40 Prozent. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung gehört im Wahlkampf deshalb auf die Agenda. Denn mit der Union war das bislang nicht zu machen.
Schulz macht sich auch für deutlich höhere Löhne stark. Ist das nicht Sache der Tarifparteien?
Nahles Richtig. Wir beobachten allerdings vor allem im Dienstleistungsbereich eine grundlegende Schieflage, insbesondere dort, wo es um Dienstleistungen am Menschen geht. Altenpfleger oder Erzieher zum Beispiel werden chronisch schlecht bezahlt. Das kann so nicht weitergehen. Was wir brauchen, ist so etwas wie ein Pakt für anständige Löhne.
Wie muss man sich das vorstellen?
Nahles Wir müssen uns darüber Gedanken machen, welchen Wert der Dienst am Menschen tatsächlich hat. Das muss sich dann auch in anständigen Löhnen widerspiegeln. In einem nächsten Schritt könnten die Tarifpartner zum Beispiel einen Sozialtarifvertrag für die Altenpflege aushandeln, der für die gesamte Branche gilt. Aufgabe der Politik könnte es sein, diesen Prozess zu moderieren.
Auch in den Bundesländern, in denen die SPD regiert, hält man die Gewerkschaftsforderung nach sechs Prozent mehr Lohn im öffentlichen Dienst für viel zu hoch ...
Nahles Ich mische mich nicht in laufende Tarifverhandlungen ein. So etwas lässt sich auch nicht im Rahmen einer aktuellen Tarifrunde lösen. Es geht darum, über die Bewertungsmaßstäbe nachzudenken, die den Löhnen zugrunde liegen. Bund, Länder und Kommunen müssten sich daran beteiligen, auch als Arbeitgeber. Und klar ist auch, dass die Frage der Finanzierung dabei ebenso auf den Tisch gehört wie etwa die Frage nach befristeten Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst.
Zur sozialen Ungleichheit gehört auch eine ungerechte Besteuerung. Was würden Sie dagegen tun?
Nahles Ich bin dafür, Erlöse aus Arbeit und Kapital gleich zu besteuern und die Abgeltungssteuer abzuschaffen. Auch die jüngste Reform der Erbschaftsteuer ist nicht gerade ein Ruhmesblatt. Denn auf Betreiben der CSU werden damit insbesondere hohe Vermögen geschützt. Das entspricht nicht der Haltung der SPD. Die Reform gehört gründlich überarbeitet.
Der heraufziehende Wahlkampf könnte Ihr Gesetzesvorhaben für ein Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit erschweren. Rechnen Sie weiter mit einer Einigung?
Nahles Ich würde mir eine Einigung wünschen, weil ich davon überzeugt bin, dass das Gesetz sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch der Unternehmen ist. Viele Unternehmen klagen über Fachkräftemangel. Gleichzeitig gibt es rund 750 000 Frauen in Teilzeit, die mehr arbeiten wollen, dies aber nicht können, weil sie in der Teilzeitfalle stecken. Ich möchte, dass Frauen wie Männer das Recht bekommen, nach einer bestimmten Zeit wieder in Vollzeit zurückzukehren. Das funktioniert im Prinzip wie bei der Elternzeit. Mit dem Arbeitgeber wird eine befristete Teilzeit verabredet und danach kehrt man automatisch zur alten Arbeitszeit zurück. Eine Einigung gibt es mit mir aber nicht um jeden Preis.
Wie meinen Sie das?
Nahles Ich bin nicht bereit, ein Gesetz zu verabschieden, das am Ende wirkungslos ist. Und an diesem Punkt liegen die Positionen noch weit auseinander. Dabei geht es vor allem um die Frage, ab welcher Größe ein Betrieb unter das Gesetz fällt. Das bereits bestehende Recht auf Teilzeit greift bei Unternehmen ab 15 Mitarbeitern. Das ist eine vernünftige Größenordnung. Die Vorstellung, man könne diese Schwelle beliebig hochsetzen, ist absurd. Dann kann ich mir das Gesetz sparen. Aber so weit sind wir noch nicht. Ich kämpfe jedenfalls für ein gutes Gesetz.
Das ausführliche Interview lesen Sie auf www.saarbruecker-zeitung.de/berliner-buero
Zum Thema:
Widerstand gegen neues Gesetz für Teilzeitjobs Auf den Anspruch zur befristeten Teilzeitarbeit hatten sich Union und SPD zwar schon in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Widerstand kommt vor allem aus dem Wirtschaftsflügel der Union und aus Wirtschaftsverbänden. Sie befürchten eine aufwendige Bürokratie.