Wenn eine Vollzeitausbildung nicht möglich ist Die Vier-Fünftel-Ausbildung

Dillingen · Auch für die Lehre können Betrieb und Auszubildende bei berechtigten Gründen eine Teilzeit-Lösung wählen.

 Silke Tasdemir – hier mit Ausbilder Peter Stoller – wollte als Mutter noch einmal in einem Beruf neu starten. Foto: Dietze

Silke Tasdemir – hier mit Ausbilder Peter Stoller – wollte als Mutter noch einmal in einem Beruf neu starten. Foto: Dietze

Foto: Dietze

Kita, Schule, Nachmittagsaktivitäten. Wenn Kinder im Haus sind, sind die Eltern gefordert. Eine Berufstätigkeit ist für viele Eltern gerade während der Kindergarten- und Schulzeit nur in Teilzeit denkbar. Bei über zwei Dritteln der Paare mit Kindern ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ein Elternteil nur in Teilzeit beschäftigt.

Was viele nicht wissen: Auch bei der Ausbildung ist es seit 2005 möglich, bei "berechtigtem Interesse" eine Teilzeitregelung zu beantragen. Berechtigt ist, wer beispielsweise ein Kind betreut, Angehörige pflegt oder selber von einer Behinderung betroffen ist, die eine Vollzeitausbildung verhindert. In diesem Fall kann die Ausbildungszeit reduziert werden.

Üblich ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden, sie kann aber auch bis auf 20 Stunden reduziert werden - dann allerdings verlängert sich die Gesamtausbildungsdauer.

Bei Möbel Müller in Dillingen greifen gleich zwei Auszubildende auf die Möglichkeit der Teilzeit-Ausbildung zurück. Eine davon ist Silke Tasdemir. Und sie ist ein besonderer Fall. Die 40-jährige Azubi wirkt in den Ausstellungsräumen des Möbelhauses eher wie eine langjährige Mitarbeiterin als eine Auszubildende. Aber die Mutter eines 15-jährigen Sohnes wollte trotz ihres Alters noch einmal durchstarten. "Ich habe vor vielen Jahren Metzgereifachverkäuferin gelernt", sagt sie. Dann allerdings wurde sie schwanger, jobbte später viele Jahre nebenbei in geringfügigen Beschäftigungen. Jetzt will sie sich mit der Ausbildung zur Verwaltungskauffrau neue Perspektiven schaffen.

Ihre 25-jährige Kollegin Hager Yildiz dagegen ist eher zufällig zur Ausbildung bei dem Dillinger Möbelhaus gekommen. Ihre Schwester hatte im gleichen Haus gerade ihre Ausbildung als Verkäuferin begonnen und nachgefragt, ob nicht auch eine Möglichkeit für die junge Mutter bestünde.

Gerade weil sowohl Tasdemir und Yildiz sich parallel um ihre Kinder kümmern müssen - bei Yildiz war das Kind zu Beginn der Ausbildung Ende 2015 gerade mal eineinhalb Jahre alt - bietet sich die Teilzeitausbildung als ideales Modell an. "Ich hatte länger gesucht", sagt Yildiz, aber leider gibt es nur wenige Arbeitgeber, die dieses Modell anbieten.

Peter Stoller, der bei dem Möbelhaus die Auszubildenden betreut, sieht in der reduzierten Ausbildungszeit kein Problem - Tasdemir und Yildiz arbeiten beide nur 80 Prozent der Stunden. Allerdings seien gerade Mütter sehr flexibel und könnten sich sehr gut organisieren, sagt der Ausbildungsleiter. Er hatte auch kein Problem damit, dass Tasdemir deutlich älter war als die anderen Auszubildenden. "Eher umgekehrt. Ich war mir sicher, dass eine Frau mit dieser Erfahrung uns ganz anders unterstützen kann."

Auch die Arbeitsagentur sieht bei einer Teilzeitausbildung trotz geringerer Arbeitszeiten zahlreiche Vorteile für die Unternehmen. Schließlich würden sich Teilzeit-Auszubildende angesichts ihrer familiären Verantwortung ganz anders im Unternehmen einbringen. Wer privat bereits Verantwortung übernommen habe, zeichne sich auch im Job häufig durch besondere Zuverlässigkeit, Motivation, Selbstständigkeit und Lebenserfahrung aus.

Stoller jedenfalls ist mit seinen beiden Teilzeit-Azubis hoch zufrieden. Yildiz, die im Juni die Ausbildung beendet, könne sich bereits auf ein Jobangebot einstellen, sagt ihr Chef. Bei Silke Tasdemir will er sich noch nicht festlegen. Das liege allerdings nicht an ihrer Leistung, sondern daran, dass sie noch über ein Jahr Ausbildung vor sich habe.

Zum Thema:

Wichtige Anlaufstellen für Teilzeit-Ausbildungen Der Ausbildungsbetrieb und die oder der Auszubildende müssen die Teilzeitberufsausbildung gemeinsam bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist vor und während der Ausbildung bzw. Umschulung möglich. Anträge können bei berechtigtem Interesse gestellt werden, beispielsweise bei Pflegebedarf in der Familie. Zuständige Stellen nach § 71 BBiG sind z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Kammern der freien Berufe oder Stellen des öffentlichen Dienstes. Eine Übersicht gibt es im Internet unter: www.bibb.de/de/berufeinfo.php

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