Die Grundregeln für Mini-Jobs

Mini-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen bis zu einem regelmäßigen Entgelt von 450 Euro im Monat.

Bei Minijobs zahlen Sie

weder in die Arbeitslosenversicherung , noch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Man kann sich aber davon befreien lassen. Die Zeit wird als Pflichtbeitragszeit angerechnet und als Mini-Jobber ist man ein Arbeitnehmer in Teilzeit. Man hat also grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Vollzeitbeschäftigten: Man erhält Entgeltfortzahlung, wenn man krank ist, und hat auch Anspruch auf bezahlten Urlaub.

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