Kommentar Die Gefahr der Bestechlichkeit

Betriebsräte sind Vertreter der Arbeitnehmer. Für sie muss deshalb ganz besonders gelten, dass sie ihre Unabhängigkeit vom Management bewahren. Die Frage nach der Vergütung der Betriebsräte wirft bei einem Konzern der VW-Größenordnung verständlicherweise Fragen auf.

Denn dort ist der Betriebsratschef fast schon ein Manager, trifft Entscheidungen, die sich auf den Unternehmenserfolg auswirken. Seine Vergütung muss unbedingt so lupenrein abgesichert sein, dass nicht einmal der Hauch eines Verdachts aufkommen kann, der Betriebsrat könnte bestechlich sein. Ansonsten muss gelten: Der Arbeitnehmer-Chef muss gehen.

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