Forderung nach Förderung DGB will mehr Weiterbildung für Arbeitslose

Berlin · Der Gewerkschaftsbund fordert, Menschen ohne Job beim Erwerb eines Berufsabschlusses zu unterstützen.

 Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)   Foto: Carstensen/dpa

Annelie Buntenbach, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Foto: Carstensen/dpa

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Menschen ohne Berufsabschluss sollen künftig das Recht bekommen, diese Qualifikation nachzuholen. Dazu will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch in diesem Monat den Entwurf für ein „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ vorlegen. Die Gewerkschaften befürchten, dass Arbeitslose dabei zu kurz kommen.

Die Einführung des Rechts auf das Nachholen eines Berufsabschlusses war im Juni von Bund, Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften vereinbart worden. Hintergrund ist der Strukturwandel, aber auch die angespannte Arbeitskräftesituation. Vielerorts ist Fachpersonal rar. Für Arbeitslose bedeutet der Vorstoß, dass das Recht auf Qualifizierung Vorrang gegenüber der Vermittlung in einen Job hätte.

Mehr als die Hälfte aller Arbeitslosen (52,6 Prozent) hatten im vergangenen Jahr keinen Berufsabschluss vorzuweisen. Von den jahresdurchschnittlich knapp 802 000 Arbeitslosengeld-Empfängern absolvierten aber nur 10,7 Prozent eine berufliche Weiterbildung. Bei der abschlussbezogenen Qualifizierung lag der Anteil lediglich bei 5,7 Prozent. Geradezu dramatisch ist die Situation in der größeren Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Hier waren fast 81 Prozent ohne Berufsabschluss. Von den im Jahr 2018 gut 1,5 Millionen registrierten Betroffenen hatten aber nur 3,3 Prozent an einer Weiterbildung teilgenommen und lediglich 1,4 an einer abschlussbezogenen Qualifizierung. Die Daten finden sich in einer aktuellen Untersuchung des DGB, die unserer Redaktion vorliegt. Dem Papier zufolge sind vor allem finanzielle Anreize erforderlich, um das Qualifikationsniveau unter den Erwerbslosen deutlich zu heben.

Für die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung wird laut DGB-Studie weiter Arbeitslosgeld gezahlt. Im Juli waren das im Schnitt 995 Euro. Bei Geringqualifizierten ist es zum Teil deutlich weniger. Gerade für diese Menschen sei deshalb die Versuchung groß, ihre Weiterbildung wegen eines Arbeitsangebots abzubrechen, erläuterte der DGB-Arbeitsmarktexperte Johannes Jakob. Damit ginge auch das eingesetzte Geld für die Qualifizierung verloren. Besonders problematisch sei die Situation bei den Langzeitarbeitslosen. Wer von ihnen einen Ein-Euro-Job ausübe, bekomme neben Hartz IV einen monatlichen Zuschuss von 150 bis 200 Euro. Bei einer Weiterbildung gebe es keinen Zuschuss, so Jakob. „Damit ist ein Ein-Euro-Job finanziell attraktiver als eine Qualifizierung“, kritisierte der Experte. Nach seinen Angaben liegt die Abbruchquote insgesamt bei 30 Prozent.

Um Betroffene besser zu motivieren, fordert der DGB für die Dauer einer abschlussbezogenen Weiterbildung eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes um 15 Prozent. Für Personen mit geringem Arbeitslosengeld und für Hartz-Empfänger soll es einen Mindestbetrag von 200 Euro im Monat geben. Zugleich pocht der DGB darauf, die 2016 eingeführte Regelung für Weiterbildungsprämien weiterzuführen. Demnach bekommen Arbeitslose für eine erfolgreich bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung 1000 beziehungsweise 1500 Euro ausgezahlt. Derzeit ist diese Regelung bis 2020 befristet.

„Ohne eine bessere finanzielle Unterstützung für Arbeitslose wird das Recht auf das Nachholen des Berufsabschlusses ein leeres Versprechen des Arbeitsministers bleiben“, warnte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im Gespräch mit unserer Redaktion. „Gerade angesichts des anstehenden Strukturwandels und als Schritt zur Fachkräftesicherung muss es ein wirksames Recht auf Weiterbildung geben“, betonte Buntenbach.

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