DGB kritisiert geplanten Weg zur gleichen Entlohnung

Berlin · (vet) Die Gewerkschaften haben den Gesetzentwurf für gleiche Löhne bei Frauen und Männern als weitgehend unwirksam kritisiert. "Die Ausgestaltung des Gesetzes wird dem Ziel des Gesetzes nicht gerecht", heißt es in der Stellungnahme des DGB für eine Expertenanhörung am heutigen Montag im Bundestag. Die Gesetzesvorlage schließe "in hohem Maße Betriebe aus, in denen viele Frauen arbeiten und in denen die Lohnlücke besonders groß ist".

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen 2016 bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation sieben Prozent weniger als Männer. Der Kompromiss sieht nun vor, dass nur Mitarbeiter in Unternehmen mit über 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch über das Zustandekommen ihrer Entlohnung bekommen sollen. Betriebe mit über 500 Beschäftigten sollen regelmäßig Berichte zur Lohngleichheit von Frauen und Männern vorlegen.

Die Gewerkschaften halten die Bestimmungen für viel zu lasch. "Wir wollen den Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten", sagte DGB-Vize Elke Hannack unserer Zeitung. Arbeitgeber und Teile der Unionsfraktion hätten dafür gesorgt, "dass ganze Branchen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen werden, sollte es nicht noch zu Änderungen im parlamentarischen Verfahren kommen", so Hannack. Scharf kritisiert der DGB auch, dass Betroffene mit "hohen Hürden" konfrontiert seien, um von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch zu machen. So müsse ein Beschäftigter gegebenenfalls eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen sowie Lohnbestandteile identifizieren und auswählen. Selbst wenn die Auskunft eine Diskriminierung nahelege, müsse der Betroffene klagen. Bedenken der Wirtschaft wegen wachsender Bürokratie bezeichnet Hannack als "Sturm im Wasserglas". Dieses "Gejammer" höre man immer, wenn es um die Verbesserung der Lage der Beschäftigten gehe.

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