Deutsche Post gewinnt im Rentenstreit

Bonn · Die Deutsche Post darf rund 377 Millionen Euro für Pensionslasten ihrer Beamten behalten und muss sie nicht an die Bundesregierung zurückgeben. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg gestern nach einer Klage des Bundes entschieden.

Die Zahlungen für den Zeitraum ab 2003 waren 2012 von der EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe eingestuft worden. Dagegen hatten sowohl die Bundesrepublik als auch die Post geklagt. Ein Sprecher des Bonner Konzerns begrüßte die Entscheidung. Die Brüsseler Behörde kann allerdings innerhalb von zwei Monaten noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Konkret ging es um die Berücksichtigung der Pensionsbeiträge für die aktiven Beamten bei einer Kostenaufstellung der Post, die zur Festsetzung des Briefportos herangezogen wird. Die Höhe des Portos wird amtlich von der Bundesnetzagentur genehmigt - unter Berücksichtigung der Pensionskosten.

Aus Sicht der Kommission war dieser Posten zu hoch. Die EU-Kommission habe aber nicht nachgewiesen, dass der Deutschen Post ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei, urteilten die Luxemburger Richter. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behörde sei damit nicht rechtens.

Die Post hatte die Summe 2012 vorsorglich auf ein Treuhänder-Konto gelegt. Nun werde das Unternehmen das Geld wieder verwenden, sagte der Sprecher. Aktuell arbeiten bei der Post noch knapp 36 000 Beamte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort