Mehr Geld pro Stunde Der Mindestlohn steigt bis 2020 auf 9,32 Euro

Berlin/Frankfurt/Saarbrücken · Die Saarwirtschaft sieht den Mindestlohn gelassen. Eine zu starke Anhebung könne jedoch die Chancen Ungelernter schwächen.

 Beschäftigte der Hotel- und Gaststättenbranche haben von der Einführung des Mindestlohns profitiert. Die Branche kämpft seit Langem um Nachwuchskräfte.

Beschäftigte der Hotel- und Gaststättenbranche haben von der Einführung des Mindestlohns profitiert. Die Branche kämpft seit Langem um Nachwuchskräfte.

Foto: dpa/Axel Heimken

() Der gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 9,35 Euro steigen. Anfang kommenden Jahres wird er um 35 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt er auf 9,35 Euro, gab der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Jan Zilius, gestern bekannt. Aktuell beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro brutto pro Stunde. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte Zilius. Die Bundesregierung muss ihn noch umsetzen. Neben dem früheren RWE-Arbeitsdirektor Zilius als Vorsitzendem gehören der Kommission jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an sowie zwei beratende Wissenschaftler.

Vor der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 waren die Bedenken von Arbeitgebern und Ökonomen groß. Beschäftigte in Niedriglohnsektoren würden massenhaft ihre Jobs verlieren, weil sie zu teuer würden. Diese Bedenken haben sich nicht bestätigt. Die Befürchtungen waren nachvollziehbar: Wenn Niedriglöhner mehr verdienen als sie dem Arbeitgeber einbringen, dann lohnt sich ihre Beschäftigung nicht mehr.

Doch eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit für die Kommission zeigt, dass der Arbeitsmarkt nicht zwangsläufig nach dieser Theorie funktioniert. Denn in Niedriglohnsektoren ist die Tarifbindung häufig gering und die Arbeitskräfte können leicht ersetzt werden. Entsprechend können Arbeitgeber ihre Beschäftigten „unter Wert“ bezahlen. Diesen Missstand gleicht der Mindestlohn aus.

Die Autoren des IAB-Berichts glauben, dass auch ein höherer Mindestlohn nicht zu hohen Jobverlusten führt. Als Beleg dafür führen sie an, dass in klassischen Niedriglohnbranchen wie der Gastronomie oder der Logistik die Entlohnungen seit 2015 deutlich gestiegen sind. Zudem boome die Wirtschaft, so dass sich der Mindestlohn für die Betriebe kaum ausgewirkt habe. Eine andere Frage sei, was bei einer schwächeren Wirtschaftsentwicklung passiert.

Auch im Saarland geht man relativ gelassen mit dem Mindestlohn um. Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU) betont: „Gesetze sind einzuhalten.“ Man müsse mit dem Mindestlohn leben. Die Arbeitgeber träten „entschlossen dafür ein, dass der gesetzliche Mindestlohn von allen Betrieben gezahlt und alle damit verbundenen Vorgaben eingehalten werden.“ Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit wirkten sich zu Lasten gesetzestreuer Arbeitgeber aus. Deshalb seien zielgerichtete Kontrollen nötig, um Verstöße aufzudecken sowie zu ahnden. Martin Weisgerber, Hauptgeschäftsführer des Saar-Arbeitgeberverbandes des Handwerks, glaubt, dass ein deutlicher Anstieg des Mindestlohns „die Chancen von Helfern ohne Ausbildung schwächt, weil sie dann weniger Chancen haben werden, den Einstieg in einen Beruf zu finden“. Bisher sei der Mindestlohn an der Saar kein großes Thema. Ob er sich für bestimmte Branchen negativ auswirkt, könne man ohnehin noch nicht sagen. „Es wird zehn Jahre dauern, bis man die Auswirkungen wirklich kennt“, sagt Weisgerber.

Auch Claus Weyers, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes (AGV) der Bauwirtschaft an der Saar, sieht den Beschluss zu höheren Mindestlöhnen unaufgeregt. „Wir haben schon seit rund zwanzig Jahren in unserer Branche höhere Mindestlöhne. Ungelernte erhalten 11,75 Euro, Gelernte 14,95 Euro.“ Damit habe man frühzeitig Chancengleichheit deutscher Baubetriebe gegenüber Konkurrenten aus dem Osten herstellen und sicherstellen wollen, dass Mindeststandards auf deutschen Baustellen gewährleistet sind. Für die Bauern an der Saar ist der Mindestlohn ebenfalls kein großes Thema. „Wir haben in unserer Region so gut wie keine Mindestlohnempfänger“ sagt Hans Lauer, Geschäftsführer des Bauernverbandes. Den bekämen meist Erntehelfer. „Bei den landwirtschaftlichen Betrieben an der Saar handelt es sich in der Regel um Dauerbeschäftigte“, sagt Lauer. In der untersten Lohngruppe würden bei den Saar-Landwirten zwischen zehn und zwölf Euro gezahlt.

Für dringend notwendig hält die geplante Mindestlohnerhöhung dagegen Mark Baumeister von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Man hätte seiner Ansicht nach jedoch gleich auf die für 2020 geplante zweite Stufe von 9,35 Euro gehen sollen. Die erste Stufe von 9,19 Euro spiegele die betriebliche und tarifliche Wirklichkeit nicht wider. Außerdem gibt Baumeister zu bedenken, dass selbst ein Mindestlohn für eine vernünftige Rente in der Branche nicht reiche. Positiv nennt Baumeister, dass die Diskussion um die Mindestlöhne auch dazu geführt habe, dass Fachkräfte höher bezahlt würden.

Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) begrüßt die Mindestlohnerhöhung als „notwendigen und konsequenten Schritt“. Mit dem Ziel, dass „vollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer menschenwürdig leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und auch im Alter ohne staatliche Unterstützung auskommen können“. Dem Saar-DGB und der Arbeitskammer geht die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes nicht weit genug, um nach 45 Versicherungsjahren ein Rentenniveau oberhalb des Hartz-IV-Bezugs zu ermöglichen und bei Vollzeitbeschäftigten einen sichtbaren Rückgang der Aufstockerzahlen zu erreichen. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen wiederum sieht die Zeitarbeit als konkurrenzfähig auch bei einem höheren Mindestlohn. In der Branche würden aktuell 9,49 Euro im Westen und 9,27 Euro im Osten gezahlt.

(dpa)
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