Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Dürfen Küken millionenfach vergast werden?

Leipzig/Saarbrücken · Nicht nur Saarlands Umweltminister Jost ist strikt gegen das massenhafte Töten männlicher Jungtiere. Leipziger Bundesrichter entscheiden nun über ein Verbot dieser Praxis.

 Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit Donnerstag darüber, ob das massenhafte Töten von männlichen Küken rechtmäßig ist.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit Donnerstag darüber, ob das massenhafte Töten von männlichen Küken rechtmäßig ist.

Foto: dpa/Jens Büttner

Darf man aus wirtschaftlichen Gründen Millionen männliche Küken vergasen? Nein, sagte 2013 die damalige rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und untersagte die umstrittene Praxis. Dagegen klagten zwei Betriebe und bekamen zunächst Recht: Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte 2016, dass die wirtschaftlichen Bedingungen der Brütereien das Kükentöten rechtfertigten. Am Donnerstag wurde am obersten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig über die Revisionen verhandelt. Die Bundesrichter warfen dabei die Frage auf, welches Gewicht Tierschutz-Belange und die Interessen der Geflügelbranche jeweils haben. Am nächsten Donnerstag wollen sie ihr Urteil verkünden.

Die Brütereien haben folgendes Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Sie sind darauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man nicht. Das Geschlecht konnte man jahrzehntelang erst nach dem Schlüpfen erkennen. Darum werden die männlichen Küken von Legehuhnrassen massenhaft vergast – jährlich laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen Tiere.

Die Leipziger Richter müssen nun klären, ob das Kükentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Das besagt in Paragraf 1, dass niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Darauf nahm Nordrhein-Westfalen 2013 Bezug. Und diese Position wird auch im Saarland geteilt: „Das millionenfache Kükentöten erfolgt ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen, da die Aufzucht den Betrieben zu teuer ist“, sagte Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) auf SZ-Anfrage. Und wirtschaftliche Erwägungen seien kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Das Saarland habe sich daher dafür eingesetzt, dass der Bund bestimmte Forschungen zügig vorantreibt – damit „in naher Zukunft gänzlich auf die Tötung von männlichen Eintagsküken verzichtet wird“. Gemeint sind Verfahren zur Geschlechtsbestimmung bereits im Hühnerei. Inzwischen gibt es mehrere Methoden, mit denen über ein kleines Loch in der Eierschale eine Geschlechtsbestimmung vorgenommen werden kann. Sie sind allerdings noch nicht serienreif und werden nicht flächendeckend genutzt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) setzt darauf, dass die Methode 2020 überall angewandt wird. Dann gäbe es keinen „vernünftigen Grund“ mehr für das Kükentöten und es wäre gemäß Tierschutzgesetz verboten.

Die Leipziger Richter könnten das millionenfache Vergasen allerdings schon deutlich früher stoppen. Davor warnte am Donnerstag der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG): „Das würde alle deutschen Brütereien treffen“, sagte Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke. Die Veterinärämter in den Bundesländern würden keine Genehmigungen mehr für das Töten ausstellen, viele Betriebe würden ins Ausland abwandern. Dem Tierschutz sei damit nicht geholfen. Die Branche wolle die Praxis beenden – brauche dafür aber Zeit.

„Wir setzen darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht wirtschaftliche Interessen nicht als vernünftigen Grund anerkennt“, betonte dagegen der Deutsche Tierschutzbund. „Jedes andere Urteil wäre ein ethischer Skandal.“

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