Darlehensgebühr beim Bausparen gekippt

Karlsruhe/Saarbrücken · Gute Nachrichten für Bausparer: Wer sein Darlehen genutzt und dafür Extra-Gebühren gezahlt hat, bekommt das Geld mit etwas Glück wieder. Ein Grundsatz-Urteil verbietet ab sofort solche Gebühren.

Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen für unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen - zusätzlich zu den Zinsen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der Verbraucherzentrale aber weit verbreitet. Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst noch beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar.

Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von der Verjährungsfrist ab. Diese beträgt mindestens drei Jahre. Wer die Gebühr 2013 oder später entrichtet habe, könne also auf jeden Fall noch bis Jahresende Ansprüche geltend machen, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Für normale Kreditverträge hatte der BGH bereits 2014 entschieden, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt verlangen dürfen, weil sie damit interne Kosten auf unzulässige Weise auf die Kunden abwälzen. "Für Bauspardarlehen gilt nichts Abweichendes", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. In der Verhandlung hatte BGH-Anwalt Reiner Hall für die Bausparkassen auf besondere Vorteile verwiesen, die Bauspardarlehen gegenüber Immobilienkrediten hätten. So könnten Bausparer das geliehene Geld beispielsweise ohne Zusatzkosten vor Ende der Laufzeit zurückzahlen. Das müsse seinen Preis haben.

Nach Auffassung der Richter rechtfertigen die Vorteile trotzdem nicht die Darlehensgebühr. Der Bausparer habe bereits an anderer Stelle "nicht unerhebliche Nachteile" hinzunehmen, hieß es. So sei üblicherweise direkt bei Vertragsunterzeichnung eine Abschlussgebühr zu zahlen. Außerdem gebe es auf das angesparte Geld zu normalen Zeiten unterdurchschnittlich niedrige Zinsen (Az. XI ZR 552/15).

Die saarländische Bausparkasse LBS teilte gestern mit, dass sie von dem Urteil nicht betroffen ist. Solche Gebühren habe sie nicht erhoben, sagt Saar-LBS-Chef Jörg Welter.

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