Tipps von Experten Damit Rollstuhlfahrer zurechtkommen

Saarbrücken · Welche Förderzuschüsse und zinsverbilligte Darlehen es für barrierefreies Bauen gibt, erläuterten Experten an den SZ-Lesertelefonen.

 Rollstuhlfahrer brauchen mehr als 80 Zentimeter Platz, um gut durch eine Tür zu kommen.

Rollstuhlfahrer brauchen mehr als 80 Zentimeter Platz, um gut durch eine Tür zu kommen.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

Ohne Barrieren wohnt es sich besser. Wie man mehr durch das Beseitigen von Hindernissen mehr Wohnkomfort erreicht, welche Möglichkeiten es gibt, und auf welche Weise solche Umbauten gefördert werden, dazu berieten an den Lesertelefonen die Architektin Sonja Hopf von nullbarriere.de und der Förderberater Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Bei meinem Mann wurde eine Erkrankung festgestellt, die ihn in den Rollstuhl bringt. Wir suchen jetzt eine neue Wohnung. Nun haben wir gelesen, dass barrierefrei gegebenenfalls nicht ausreicht.

Man unterscheidet zwischen einer barrierefreien und einer rollstuhlgerechten Wohnung. Die Unterschiede liegen in den Bewegungsflächen. Eine barrierefreie Wohnung hat Bewegungsflächen von 1,20 x 1,20 Meter, eine rollstuhlgerechte von 1,50 x 1,50 Meter. Letzteres ist wichtig für jemanden, der ständig im Rollstuhl sitzt. In einer barrierefreien Wohnung kommt man notfalls mit einem Zimmerrollstuhl zum Trippeln oder einem Duschrollstuhl zurecht.

Stimmt es, dass der Staat sich an der Finanzierung beteiligt, wenn ich in meinem Haus Barrieren reduziere?

Ja. Aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gibt es ein zinsverbilligtes Darlehen von 50 000 Euro pro Wohneinheit. Der effektive Jahreszins liegt derzeit bei 0,75 Prozent.

Unser Haus ist alles andere als barrierefrei. Wir sind jetzt beide über 60 Jahre alt und wollen so umbauen, dass wir später keine Probleme haben. Wird das vom Land gefördert?

Ja, mit Mitteln aus dem Wohnraumfördergesetz des Saarlandes werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten in selbst genutzten Häusern gefördert. Bedingung ist, dass der Antragsteller das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat oder erheblich beziehungsweise außergewöhnlich gehbehindert beziehungsweise pflegebedürftig ist. Der Haushalt des Betroffenen darf außerdem eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Ihren Zweipersonenhaushalt liegt diese Grenze bei 30 000 Euro netto im Jahr. Für eine Einzelperson sind das 19 500 Euro.

Wir möchten Landesfördermittel für den Umbau unseres Einfamilienhauses beantragen. Was gibt es da?

Wenn Sie Ihr Haus komplett barrierefrei machen und über 60 Jahre alt sind, kommen maximal 7500 Euro Zuschuss infrage. Sind Sie gehbehindert mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ liegt die Förderung bei maximal 11 250 Euro. Für Einzelmaßnahmen kommen analog maximal 5000 Euro und 7500 Euro infrage. Anträge sind an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat B3, Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken zu richten. Bezieht jemand in Ihrem Haushalt bereits Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel von der Krankenkasse, der Pflegekasse oder dem Sozialamt, werden diese eventuell angerechnet.

Unser Haus muss umgebaut werden. Vor allem das Bad ist aufgrund der eingeschränkten Mobilität meiner Frau von ihr nicht mehr nutzbar. Sie hat jetzt den Pflegegrad 3. Gibt es Zuschüsse für unser Vorhaben?

Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Frau. Die kann für den Umbau bis zu 4000 Euro an Zuschuss zahlen. Dieser Zuschuss muss beantragt werden. Dem Antrag fügen Sie am besten gleich einen Kostenvoranschlag bei. Und beachten Sie: Erst mit dem Umbau beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid da ist.

Noch sind wir fit. Aber wir denken an später, und wollen daher unser Haus barrierefrei umbauen. Worauf sollten wir dabei unbedingt achten?

Fit oder weniger fit – Sie schaffen sich mehr Wohnkomfort, wenn Sie ohne Stufe ins Haus gelangen, wenn Sie ein barrierefreies Bad nutzen können, wenn ausreichende Bewegungsflächen im Flur und in allen Zimmern vorhanden sind und wenn die Türen mehr als 80 Zentimeter Durchgangsmaß haben.

Die Broschüre „Barrierefrei umbauen und bauen – mehr Lebensqualität für alle“, kostenlos zu bestellen gegen Zusendung eines an sich selbst adressierten und mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlags (DIN A 5) beim Verband der Privaten Bausparkassen, Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin. Man kann sich die Broschüre auch unter www.bausparkassen.de anschauen und herunterladen. Weitere Infos auch unter www.nullbarriere.de

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