Tore bleiben geschlossen Gerichte weisen Eilanträge von Warenhäusern ab

Potsdam/Greifswald · Oberverwaltungsgerichte (OVG) in Berlin und in Greifswald haben Eilanträge gegen die Verordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise zurückgewiesen.

Das OVG Berlin-Brandenburg nannte die Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Die Richter in Greifswald lehnten einen Eilantrag, mit dem ein Warenhaus-Konzern unter anderem seine Häuser in Rostock und Wismar von Montag an wieder öffnen wollte, ebenfalls ab. Unter anderem die angeschlagene Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof war zuletzt im Saarland und in anderen Bundesländern gerichtlich gegen die Schließung ihrer Filialen in der Corona-Krise vorgegangen.

Die Eilanträge richteten sich laut dem OVG in Berlin gegen die bis Sonntag geltende Eindämmungsverordnung. Diese sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, hieß es in der Mitteilung. In Brandenburg können Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern von Mittwoch an wieder öffnen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bleiben damit Warenhäuser mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern geschlossen.

In einem weiteren Eilverfahren, in dem sich Galeria Karstadt Kaufhof am Verwaltungsgericht Minden gegen die Vorgaben der Stadt Bielefeld gewehrt hatte, schränkte das Gericht die Befugnisse der Stadt ein: Es sei nicht möglich, Ausnahmeregeln, die das Land NRW in seiner Corona-Schutzverordnung erlaubt hatte, ohne triftige Gründe auszuhebeln. Dabei ging es darum, dass Bielefeld Kaufhäusern etwa auch die Auslieferung bestellter Produkte oder den Verkauf von Lebensmitteln untersagen wollte.

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