Rausschmiss nach nur vier Wochen Die kurze Karriere eines Chefarztes

Saarbrücken · Der Gefäßchirurg Dr. K. erhielt schon vier Wochen nach seinen Dienstantritt vom Saarbrücker Caritas-Klinikum die Kündigung. K. sagt, er wurde mit falschen Versprechungen an die Saar gelockt. Das Management widerspricht.

 Das Caritas-Klinikum in Saarbrücken. Dort war der Gefäßchirurg nur vier Wochen als Chefarzt tätig.

Das Caritas-Klinikum in Saarbrücken. Dort war der Gefäßchirurg nur vier Wochen als Chefarzt tätig.

Foto: BeckerBredel

Im September vergangenen Jahres war alles noch eitel Sonnenschein. „Dr. K. (Name der Redaktion bekannt) wird neuer Chefarzt am Caritas-Klinikum Saarbrücken“, verkündete das Management in einer Pressemitteilung stolz. Er sollte dort ab 1. Oktober die Klinik für Gefäß- und Endovascularchirurgie (siehe Info) leiten. Zuvor war er in gleicher Funktion in Nordhorn im Südwesten Niedersachsens tätig gewesen. In Saarbrücken erwarte ihn eine „verantwortungsvolle Position mit großem Gestaltungsspielraum sowie eine attraktive Dotierung“, heißt es in der Stellenanzeige. Der Deutsch-Iraner brach in Niedersachsen alle Zelte ab und zog mitsamt seiner Familie (Ehefrau und vier kleine Kinder) in die Nähe seines neuen Arbeitsplatzes. Dort hatte er sich zuvor ein Haus gekauft.

Vier Wochen später hielt er schon die Kündigung in Händen. „Leider sehen wir uns nicht mehr in der Lage, das Dienstverhältnis mit Ihnen fortzusetzen“, heißt es in dem Schreiben vom 27. Oktober 2017, unterzeichnet von den Geschäftsführern der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken (CTS), Rafael Lunkenheimer und Heinz Palzer. Ab diesem Datum war er freigestellt. Gehalt wurde noch bis Ende November gezahlt. Seitdem lebt der 54-Jährige von Arbeitslosengeld I und versteht die Welt nicht mehr. Doch er wehrte sich gegen die Kündigung und strengte einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken an. Sein Fall wird dort am Mittwoch verhandelt, nachdem seit dem Gütetermin zehn Monate verstrichen sind. K. verlangt Schadenersatz. Fachlich sei ihm nichts vorzuwerfen. Er sei unter falschen Voraussetzungen nach Saarbrücken gelockt worden.

Die Chemie hat überhaupt nicht gestimmt, sagen die Geschäftsführer. Es sei einiges zusammen gekommen, „das uns dazu bewogen hat, das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit zu beenden, obwohl uns diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist“. Das ist statthaft. Für Chefärzte gilt die gleiche Probezeit-Regelung wie für alle anderen Arbeitnehmer. In den ersten sechs Monaten darf ohne Angabe von Gründen die Kündigung ausgesprochen werden.

Doch was war geschehen? Der Top-Mediziner, der Saarbrücken bereits aus seiner Studienzeit kannte, und auch „von der CTS als (Krankenhaus)-Träger nur Positives gehört hatte“ (Pressemitteilung), fühlte sich schon nach wenigen Tagen von seinem neuen Brötchengeber kräftig verschaukelt.

Hier kam einiges zusammen. Das schwerste Geschütz, das K. in seinem vor dem saarländischen Arbeitsgericht laufenden Verfahren gegen seinen Kurzzeit-Arbeitgeber auffährt, ist der Vorwurf, dass das Caritas-Klinikum behauptet habe, dass es über eine so genannte Dreier-Zertifizierung verfüge, was aber bei näherer Betrachtung seiner Ansicht nach nicht der Fall gewesen sei. Bei einer solchen Zertifizierung verpflichten sich die drei Fachdisziplinen Radiologie (Röntgen- und Ultraschall-Diagnostik), Gefäßchirurgie und Angiologie (Gefäßerkrankungen) zu einer intensiven Zusammenarbeit und dazu, genau festgelegte und anspruchsvolle Qualitätsstandards zu erfüllen. Die Zertifizierungen werden von den jeweiligen Fachgesellschaften für Gefäßchirurgie (DGG), Angiologie (DGA) und der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Der Saar-Krankenhausplan sah bis 2015 zudem vor, dass die Kliniken ihren Versorgungsauftrag nur behalten können, wenn sie über eine solche Dreier-Zertifizierung verfügen.

K. dokumentiert, dass er bei seinen Oktober-Recherchen schnell festgestellt habe, dass wesentliche Vorgaben für eine solche Zertifizierung im Caritas-Klinikum nie umgesetzt worden seien. So werde zum Beispiel gefordert, dass die drei Disziplinen zusammenziehen und eine gemeinsame Klinikfläche einrichten. Dies sei nie geschehen. Er (K.) habe die Frage aufgeworfen, was passieren würde, wenn herauskäme, dass mehr als 5000 Patienten chirurgisch in einer angeblich zertifzierten Klinik behandelt oder operiert worden seien, die gar nicht dazu berechtigt gewesen wäre, dies zu tun oder abzurechnen. Daraufhin sei es mit der Kündigung schnell gegangen.

Die CTS-Manager widersprechen der Darstellung ihres ehemaligen Chefarztes. Die Klinik sei vom 1. September 2014 bis 31. August 2017 sehr wohl dreierzertifiziert gewesen. Einen Monat später, als K. seinen Dienst am 1. Oktober antrat, habe die Klinik diesen Status daher nicht mehr gehabt. In der ersten Jahreshälfte 2014, als der  Zertifizierung-Prozess lief, habe es zwei Varianten der räumlichen Aufteilung gegeben. Der ursprünglich vorgelegte erste Raumplan sei aufgegeben, doch der zweite Plan sei von den Zertifizierern akzeptiert worden. K. berufe sich jedoch auf den ersten Raumplan, der in der Tat nie umgesetzt worden sei. K. habe zudem zugesagt, sich die Re-Zertifizierung vorzunehmen.

Außerdem habe das Caritas-Klinikum stets die Vorgaben des Saarländischen Krankenhausplans erfüllt. Denn das Saar-Verwaltungsgericht habe in einem Urteil vom 10. März 2015 festgestellt, dass die Voraussetzung der Dreierzertifizierung nicht mit dem Saarländischen Krankenhausgesetz vereinbar sei. Daher seien zu keiner Zeit Patienten mit falschen Versprechen in die Klinik gelockt worden.

Doch es gab auch anderes, was K. nach seinem Dienstantritt kräftig gegen den Strich ging. Zum einen waren ihm in der Stellenbeschreibung drei Oberärzte zugesichert worden. Als er seinen Dienst antrat, fand er allerdings nur zwei Oberärzte vor. Auf die Frage, wann dieses Team komplettiert würde, wurde ihm gesagt, dass überhaupt keiner mehr komme und zwei Oberärzte ausreichen würden. Die Folge war, dass K. entgegen der Absprache als Chefarzt hätte Bereitschaftsdienst schieben müssen. Dies sei in ganz Deutschland nicht üblich, daher sei die Ausschreibung falsch gewesen. K. sah sich daher durch die CTS getäuscht.

In der Stellenausschreibung hatte die Klinik angegeben, dass die Gefäßchirurgie pro Jahr 1500 Operationen ausführt. Um diese OP-Anzahl zu halten oder gar zu steigern, sei es nötig, dass der neue Chefarzt die niedergelassenen Fach-Kollegen kontaktiert, damit sie bei ihren Einweisungen auch nach einem Chefarzt-Wechsel das Caritas-Klinikum bedenken. Es wurde ihm ein so genannter Top-Einweiser genannt, der für ausreichend Patienten sorgen werde und Kooperationspartner der Klinik sei. Auch auch dies habe sich als Luftnummer herausgestellt.

K. versuchte auch mit anderen niedergelassenen Ärzten Kontakt aufzunehmen. Mit einigen wollte er persönlich sprechen, andere sollten ihn und seine Pläne in einem Vortrags-Abend kennenlernen. Diese Veranstaltung sollte ursprünglich im November stattfinden. Doch hinter seinem  Rücken sei sie auf den 6. Dezember verlegt worden – den Nikolaustag, an dem auch Internisten lieber bei ihren Kindern oder auf einer Weihnachtsfeier sind.

Jetzt hat das saarländische Arbeitsgericht das letzte Wort.

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