Nach EU-Urteil CDU-Wirtschaftsflügel lehnt Arbeitszeiterfassung ab

Berlin · Die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU lehnt die vom Europäischen Gerichtshof geforderte generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. „Nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Flexibilität sind nötig“, zitiert die „Bild am Sonntag“ aus einem Beschluss der Vereinigung.

 Künftig könnte es wieder mehr Stechuhren geben.

Künftig könnte es wieder mehr Stechuhren geben.

Foto: dpa/Arno Burgi

Die Pflicht zur Erfassung laufe sowohl „den modernen Flexibilitätswünschen der Arbeitnehmer zuwider“ und führe zudem „zu großer Bürokratie für Arbeitgeber“. Deshalb sollte die tägliche Höchstarbeitszeit abgeschafft und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die volle Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Der langjährige SAP-Personalleiter Wolfgang Fassnacht sieht allerdings noch Gestaltungsspielraum: „Wir müssen jetzt abwarten, wie der Gesetzgeber das Urteil umsetzt“, sagte der Manager. Für den Software-Konzern wäre die Einführung einer Arbeitszeitdokumentation ein Kulturwechsel: Seit der Gründung setzt das Unternehmen auf Vertrauensarbeitszeit. Die sei erst jüngst erneut in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben worden.

(dpa)
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